Ratsantrag 15 /2023
die Fraktionen von GRÜNEN und SPD beantragen, im Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, um den sogenannten „Quotenbeschluss“ dahingehend zu ergänzen, dass auch die Schaffung von preisgedämpftem Wohnraum gefördert werden kann.
Begründung
Eine der tragenden Grundlagen der Aachener Wohnungsbaupolitik ist der sogenannte Quotenbeschluss. Er besagt in seiner jüngsten Fassung, dass vorhabenbezogene Bebauungspläne zu Wohnungsbauprojekten, sowie Bebauungsplänen mit städtebaulichen Verträgen nur dann seitens der Stadt verfolgt werden, wenn der Investor 40% des zu schaffenden Wohnraums für öffentlich geförderte Wohnungen (Wohnberechtigungsschein) zur Verfügung stellt.
Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und ist erfolgreich – auch wirtschaftlich.
Jedoch gibt es auch jenseits der Einkommensgrenze, die zu einem Wohnberechtigungsschein berechtigt, noch Personengruppen, die diese Grenze zwar – knapp – überschreiten, deren Einkommenssituation aber immer noch zu knapp ist, um sich ohne weiteres auf dem freien Wohnungsmarkt um Wohnraum zu bewerben.
Für diese Menschen könnte ein preisgedämpfter Mietzins hilfreich sein. Darunter kann ein Mietpreis verstanden werden, der leicht über dem öffentlich geförderten, jedoch deutlich unter der Marktmiete auf dem freien Wohnungsmarkt liegt. Um einen solchen Mietpreis zu unterstützen, ist eine Ergänzung des Quotenbeschlusses zu überdenken. Der könnte zum Beispiel so aussehen, dass für bestimmte Projekte eine Quote von 40% für öffentlich geförderten Wohnraum und z.B. 10% oder 20% für preisgedämpftes Wohnen festgesetzt wird.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten.
Julia Brinner Fraktionssprecherin Grüne | Michael Servos Fraktionsvorsitzender SPD |
Sebastian Breuer Sprecher im Wohnungs- und Liegensschaftsausschuss | Norbert Plum Vorsitzender im Wohnungs- und Liegensschaftsausschuss |