Aufstellen von privaten Fahrradständern erlauben

Eine Satzungsänderung könnte mehr Spielraum schaffen. In der Stadt gibt es zu wenige Abstellmöglichkeiten für Räder. Verwaltung kommt mit Aufstellen nicht nach.

Nicht überall finden sich ausreichend städtische Fahrradbügel in der Stadt. Deshalb sollen Händler die Erlaubnis bekommen, eigene Abstellanlagen aufzustellen.

Eine Satzungsänderung könnte mehr Spielraum für Geschäfte und Lokale schaffen. In der Stadt gibt es überall zu wenige Abstellmöglichkeiten für Räder. Verwaltung kommt mit Aufstellen nicht nach.

Das Possenspiel um den Fahrradständer an der Apotheke am Ponttor lässt den Amtsschimmel kräftig wiehern (die Lokalpresse berichtete, siehe AZ/AN 16.9.16). 20 Jahre stand der schmale Radständer dort unbehelligt und bot Kunden die Möglichkeit, ihr Fahrrad sicher und unkompliziert direkt vor der Apotheke abzustellen. Eine Behinderung der Fußgänger war wohl zu keiner Zeit gegeben.

Nun hat die Verwaltung festgestellt, dass das Aufstellen des Radständers an dieser Stelle einer Ordnungswidrigkeit gleich kommt. Die Inhaberin der Apotheke muss sich auf ein Bußgeld einrichten und für die Wiederaufstellung des vorläufig abgebauten Ständers ein dreifaches Formular ausfüllen und anschließend jährliche Gebühren zahlen. Diese und andere Situationen nehmen die Aachener GRÜNEN nun zum Anlass, um in den nächsten Tagen einen entsprechenden Antrag zur Satzungsänderung auf den Weg zu bringen.

Satzung verhindert „Wildwuchs“

Klar ist: Das gesamte Prozedere ist natürlich formal ein korrekter Vorgang und geschieht im Rahmen  der „Satzung für die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen“. Die beschreibt für Aachen ziemlich genau, was insbesondere in der historischen Altstadt auf öffentlichen Flächen wie Gehwegen und Plätzen stehen darf und was nicht. Durchaus sinnvoll, denn so wird einem allzu heftigen „Wildwuchs“ vor den Geschäften und Lokalen Einhalt geboten. Niemand möchte, dass vor historischer Kulisse am Hof die Sonnenschirme mehr Bierwerbung als Schatten spenden. Es möchte auch niemand einen Parcours-Hindernislauf durch Lorbeer- und Buchsbäume in der Schmiedstraße absolvieren oder auf eine massenhafte Ansammlung weißer Plastikstühle am Markt blicken. Sinnvoll also, hier eine allgemeingültige Regelung zu finden.

Sinnvolle Ausnahmen bestätigen die Regel

Doch wie überall bestätigen Ausnahmen die Regel und eine davon sollte ganz klar sein: Private Fahrradabstellanlagen sollten nach individueller Prüfung gebührenfrei vor Geschäften und Lokalen zugelassen werden. Denn: Aachen braucht dringend mehr Möglichkeiten in der Innenstadt, um Räder sicher und komfortabel abzustellen. Schaut man mal an einem belebten Freitag oder Samstag rund um den Markt, so sieht man: Sprichwörtlich alles, was niet- und nagelfest ist, wird als Abschließplatz für Räder genutzt. Ob Laternenpfosten, Pflanzgefäße, Straßenschilder oder sogar Hydranten – alles wird zweckentfremdet, weil es an Bügeln fehlt.

Änderung ermöglicht mehr Komfort und Sicherheit

Die Änderung der Satzung dient also zum einen dem Komfort von Kunden und Besuchern der Stadt. Sie bedient ebenfalls eine Maßnahme des Luftreinhaltplans, die besagt: „Mit dem Fahrrad zum Einkaufen“ – nachzulesen als „MR5“ im Maßnahmenkatalog des Aachener Luftreinhalteplans. An diesem Punkt hat sich nach Wissen der Aachener GRÜNEN noch nicht wirklich viel bewegt, um via Einzelhandel das Einkaufen mit dem Fahrrad zu bewerben und zu unterstützen. Die Möglichkeit für Geschäftsleute, unter bestimmten Umständen kostenfrei einen Fahrradständer vor ihrem Ladenlokal zu installieren, könnte also ein Baustein in der Umsetzung dieser Maßnahme sein.

Ein übergeordnetes Ziel des Luftreinhalteplans ist zudem bekanntlich, den Radverkehr in der Innenstadt zu stärken. Schwierig, wenn gleichzeitig Fahrradbügel im öffentlichen Raum an manchen Orten Mangelware sind. Die Verwaltung kommt mit dem Anbringen von Bügeln nicht nach. Das Engagement der Geschäftsleute, zusätzliche Fahrradabstellanlagen zu schaffen, sollte somit durch eine Änderung der Satzung unterstützt werden.

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