Die Bundesregierung hat eine Neufassung des Meldegesetzes durch den Bundestag gedrückt, nach der öffentliche Behörden in Zukunft mit den Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger handeln können.
Mit dem neuen Meldegesetz wird massiv in die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher eingegriffen. Das Gesetz ist ein massiver Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung und schränkt den Datenschutz immens ein.
Bislang sah das Melderecht in NRW Auskunftsrechte im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft gegenüber nicht-öffentlichen Stellen vor, knüpfte diese im automatisierten Verfahren aber an ein Widerspruchsrecht und die Daten durften nicht gespeichert und weitergegeben werden.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Meldegesetz, das nunmehr bundesweit gelten soll, geht weit darüber hinaus. So sieht es, entgegen dem ersten Entwurf, nun einen entscheidende Änderung vor: Statt einwilligen zu müssen, wenn die eigenen Daten für Werbung und Adresshandel genutzt werden sollen, muss man nun vorab widersprechen.
Der Staat öffnet mit dem neuen Meldegesetz Adresshändlern oder Werbewirtschaft mit umfangreichen Auskunftsrechten bei den Melderegistern dem unkontrollierten Datenhandel Tür und Tor. So verkommen unsere Meldeämter zu Datendealern, und man hat noch nicht einmal ein Widerspruchsrecht auf die Weitergabe seiner Daten.
Das Gesetz muss nachgebessert werden, damit kommunale Melderegister als öffentlich-rechtliche "Zwangsregister" nicht zum Selbstbedienungsladen für Adresshändler oder Auskunftsdateien werden. Daher brauchen wir einen Einwilligungsvorbehalt für die Weitergabe der Meldedaten an nicht-öffentliche Stellen im Rahmen der Melderegisterauskunft. Handel mit den erworbenen Daten muss ausgeschlossen werden. Auch hier müssen die BürgerInnen die Herrschaft über ihre Daten behalten.