GRÜNE machen Änderungsvorschläge für die Sondernutzungssatzung. Das Thema wird am Donnerstag im Planungsausschuss beraten.
„Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“: Was so sperrig im Amtsdeutsch daher kommt, bedeutet u.a., den konkreten Rahmen und die Regeln zu schaffen bzw. zu erneuern für mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in dieser Stadt.
Bei der Sondernutzungssatzung geht es zum Beispiel um die Aufstellung von Blumenkübeln und Fahrradständern im öffentlichen Verkehrsraum, aber auch um die Frage nach Gehwegbreiten, insbesondere bei Außengastronomie. Michael Rau, planungspolitischer Sprecher der Aachener GRÜNEN, konkretisiert:
„Welche Ausnahmen bei Gehwegbreiten sind sinnvoll? Was muss festgelegt werden, um die Interessen der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Außengastronomie zu vereinbaren – immer auch unter dem Blickwinkel der Barrierefreiheit.“
Die Vorlage der Verwaltung zum Thema halten die GRÜNEN für gut. Einige Punkte wollen sie jedoch in einem geänderten Beschlussvorschlag gerne nachjustieren:
Die Nutzung von öffentlichen Parkplatzflächen für Außengastronomie vor Gaststättenlokalen soll nach den Vorstellungen der GRÜNEN dem Beispiel von Köln und Bonn folgen und auch in Aachen möglich sein, beschränkt auf die Monate Mai bis September. Stellplätze in Bewohnerparkzonen sollen davon ausgenommen sein.
Da sich die Verwaltung im Satzungsentwurf vorbehält, in begründeten Fällen auch eine lichte Fußgängerdurchgangsbreite von 2 m zu fordern, sollte auch in Ausnahmefällen eine Restgehwegbreite von 1,20 m, beschränkt auf einer maximalen Länge von 10 m, genehmigt werden können.
„Dieser Punkt ist uns wichtig, ist aber vermutlich auch am erklärungsbedürftigsten“, so Rau. „Vorgeschlagen ist nach neuer Satzung mindestens eine Regeldurchgangsbreite von 1,80 m, damit sich z.B. ein Rollstuhlfahrer und Fußgänger gut aneinander vorbeibewegen können. Das ist sinnvoll und richtig. Im Einzelfall brauchen wir auch schon mal 2 m Breite oder mehr, etwa wenn ich an Bereiche wie vor dem Haus Löwenstein am Markt denke. In anderen baulichen Situationen und bei weniger Passantenfrequenz kann die Durchgangsbreite auch schon mal auf 1,20 m festgelegt werden. So haben wir in der Promenadenstraße eine junge wachsende Szene mit kleinen Kneipen, Restaurants und Cafés, die aufgrund der Enge des öffentlichen Straßenraums ansonsten keine Chance auf Außengastronomie hätten. Hier brauchen wir mehr sinnvollen Entscheidungsspielraum.“
Also möge die Verwaltung von Fall zu Fall mit Augenmaß und unter Berücksichtigung aller Interessen verantwortungsvoll entscheiden.
Die geplante Gebührenerhöhung der Verwaltung für Sondernutzungen um mehr als 16 % auf einen Schlag in 2018 halten die GRÜNEN für äußerst hoch. Sie schlagen vor, diese zunächst auf 10 % zu beschränken und in den folgenden beiden Jahren jeweils um weitere 3 % zu erhöhen.
„Außengastronomie genießen wir alle, sie belebt das öffentliche Leben auf der Straße. Aber wir erwarten auch das verantwortliche Einhalten der gebotenen Abstände von den Gastronomen. Sonst ist der Ärger, wie z.B. gegenwärtig am Haus Löwenstein, vorprogrammiert“, macht Rau die Haltung der GRÜNEN Fraktion abschließend deutlich.