Klage der Deutschen Umwelthilfe zu Dieselfahrverboten
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig nimmt die Fraktionssprecherin der GRÜNEN, Melanie Seufert wie folgt Stellung:
„Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Fahrverbote sind zulässig. Jetzt hat die Stadt Aachen die Möglichkeit, aber auch die Pflicht, Fahrverbote zu verhängen, wenn die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden.
Da sich die Bundesregierung bisher gesetzlichen Regelungen standhaft verweigert hat, bleiben auch mit diesem Urteil die Kommunen auf sich allein gestellt. Dabei wäre die allgemeine bundesweite Einführung einer blauen Plakette durchaus geeignet, zu bestimmten Zeiten und in besonders belasteten Bereichen der Stadt die Stickoxidbelastung zu reduzieren.
Die größten Luftverschmutzer im Bereich der Stickoxide sind die jüngeren Dieselfahrzeuge. Wir GRÜNE fordern deshalb seit langem, die Hersteller endlich zu verpflichten, mit effektiven Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller vor allem an Euro 5-Fahrzeugen die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten.
An dieser Stelle ist das Urteil durchaus weise: Das Gericht macht die Nachrüstungen durch eine doch recht lange Übergangsfrist bis September nächsten Jahres möglich. Diese Chance müssen Bundesregierung und Hersteller nun endlich nutzen. Eine Finanzierung aus Steuergeldern darf es dabei nicht geben.
Damit und mit den vielen anderen Maßnahmen des Luftreinhalteplans wie dem Ausbau von ÖPNV und Radfahrinfrastruktur ließen sich dann zumindest langfristig Fahrverbote vermeiden.“