Fahrplan der Aachener Stadtverwaltung für das Sandhäuschen

In einer Pressemitteilung legt die Stadtverwaltung Aachen einen Fahrplan für das weitere Vorgehen hinsichtlich des Sandhäuschens vor.

In einer Pressemitteilung legt die Stadtverwaltung Aachen einen Fahrplan für das weitere Vorgehen hinsichtlich des Sandhäuschens vor.

Dort heißt es, dass die Verwaltung

1. den interessierten Pächter jetzt bitten werde, alle belastbaren

Unterlagen zum Pachtangebot, seine Konzeption zum Betrieb und eine Kostenkalkulation zur Finanzierung einer erneuten Betriebsaufnahme des Objektes innerhalb einer Frist von zwei bis höchstens drei Wochen vorzulegen,

2. anschließend einen neutralen Gutachter - dabei handelt es sich

um eine vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverbund empfohlene Düsseldorfer Firma - beauftragen werde, diese Unterlagen sowie die betrieblichen Einflüsse, vor allem die Wettbewerbsfähigkeit des Sandhäuschens im Markt zu bewerten,

3. gleichzeitig mit dem vom Pächter angesprochenen Getränkeverlag

Gespräche über die Konkretisierung, Ernsthaftigkeit und Belastbarkeit seines eventuellen finanziellen Engagements für den Pächter führen werde.

Die Verwaltung wird ihrer Pflicht zur sachlichen Prüfung und Argumentation sowie zum seriösen Umgang mit Steuergeldern auch weiter nachkommen. Es muss aber zeitnah eine Entscheidung fallen. Wenn die jetzigen Bewertungen, insbesondere die neutralen Überprüfungen abgeschlossen sind, wird im positiven Bewertungsfalle die Stadtverwaltung dazu beitragen, das Sandhäuschen als Gastronomieobjekt zu erhalten.

Im anderen Fall erwartet die Verwaltung, dass die Bürgerinitiative aus Laurensberg ihre Vereinbarung vom April des vergangenen Jahres einhält und die Vernunft einer baulichen Verwertung des Geländes den Weg ebnet.

Bezüglich der Kindertagesstätte wiederholt die Verwaltung noch einmal ihre Zusage, diese dort zu erhalten und allein während der Bauphase eine vorübergehende anderweitige Unterbringung zu organisieren.

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