Gemeinsam gegen Menschenhandel vorgehen

Rückblick auf europäischen Bündnistag am 18. Oktober - zur Situation in Aachen

Antoniusstraße
Die Antoniusstraße in Aachen: Beratungs- und Hilfsangebote für Frauen in Prostitution sind auch hier geplant.

Zwangsprostitution, Ausbeutung von Arbeitskraft, Ausnutzung von Menschen in Notlagen:  Am vergangenen Freitag war der „europäische Tag gegen Menschenhandel“ – für uns ein Anlass, insbesondere das Thema Zwangsprostitution an dieser Stelle nochmals aufzugreifen.

Frauenhandel und Zwangsprostitution geschieht nicht nur „anderswo“, sondern natürlich auch bei uns – in unserer Region, in Aachen. „Wir haben das Thema schon sehr lange auf der Agenda und sind sehr aktiv, insbesondere wenn es um die Unterstützung eines unabhängigen Beratungsangebots für Prostituierte geht“, sagt Katrin Feldmann, Vorstandssprecherin der GRÜNEN in Aachen. „Wir arbeiten gemeinsam solidarisch mit vielen anderen frauenpolitischen Gruppen und Organisationen zusammen, wie zum Beispiel ‚Frauen helfen Frauen‘.“

Handlungsbedarf in Aachen

Auch in Zusammenschlüssen wie dem Arbeitskreis Prostitution des Frauennetzwerks Aachen oder dem fraktionsübergreifenden Runden Tisch im Rat wird intensiv nach Lösungen gesucht, wie zur Prostitution gezwungenen Frauen Hilfestellung gegeben werden kann. Insbesondere für den innerstädtischen Bereich Antoniusstraße besteht Handlungsbedarf, um den Frauen dort Schutz und Hilfe zu bieten. So soll laut einem Ratsbeschluss vom Juni 2013 gemeinsam mit dem Gesundheitsamt der Städteregion Aachen für ein niedrigschwelliges Beratungsangebot gesorgt werden. Weitere Maßnahmen, wie die Abpollerung der Straßenzufahrt, sollen für mehr Sicherheit sorgen. Die Sperrung soll verhindern, dass Zuhälter mit ihren Autos vor den Häusern in der Antoniusstraße parken, um die Frauen zu kontrollieren und zu überwachen.

Arbeit in Netzwerken nötig - länderübergreifend

Die Hilfe für Frauen, die in Zwangsprostitution geraten sind, muss an vielen Stellen greifen und kann nur in einem gemeinschaftlichen Kraftakt gelingen: Die betroffenen Frauen, die oft aus Ländern wie der Ukraine, Rumänien, Litauen oder Bulgarien kommen, sprechen oftmals kein Deutsch, verfügen hier über keinerlei soziale Kontakte. Wichtig ist, bereits im Vorfeld in diesen Ländern präventiv zu agieren und Aufklärungskampagnen zu starten. Auch wenn Frauen aus Deutschland in ihre Heimatländer zurückkehren, benötigen sie dort Betreuung und Begleitung.

Noch Klärungsbedarf auf bundespolitischer Ebene

All diese Maßnahmen brauchen jedoch einen starken bundespolitischen Hintergrund, wie Monika Lazar, bundespolitische Sprecherin der GRÜNEN für Frauenpolitik, anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel forderte:

„Vor den Wahlen wurde im Bundestag darum gestritten, wie Menschenhandelsopfern am besten geholfen werden kann. Die von der Opposition initiierte Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalition im Rechtsausschuss bestätigte die Einschätzung, dass der beste Weg bisher noch nicht gefunden wurde. Alle Sachverständigen lehnten den Vorstoß der Koalition ab. Wir haben diese Rückmeldungen ernst genommen und im Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Wir wollen ein überlegtes Gesetz, das den Opfern wirklich hilft, anstatt eines aktionistischen Schnellschusses. Deshalb ist eine interfraktionelle Initiative der richtige Weg.

Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel verpflichtet die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, der Strafverfolgung der Täter und dem Schutz der Opfer. Den Staaten werden unter anderem umfangreiche Informationspflichten und die Pflicht zur Identifikation von Opfern auferlegt und die Entschädigungsrechte der Betroffenen werden gestärkt. Diese Vorgaben werden bisher nicht erfüllt. Wir haben 2012 einen Gesetzentwurf (17/10843) vorgelegt, der deutlich macht, was zur Umsetzung der Konvention erforderlich wäre: Unter anderen Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, der Gewerbeordnung, der Beschäftigungsverordnung. Nach der Wahl muss nun die Debatte weitergeführt werden. Insbesondere das Fehlen von notwendigen Ergänzungen zu Opferrechten und Opferschutz im Aufenthaltsrecht müssen endlich behoben werden.“

Infos zum Ratsbeschluss finden sich hier im Ratsinfosystem, Stichwort "Prostitution".

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