Seit Dienstag ist es in der Landesregierung verabschiedet: Das Gesetz, das inklusive Bildung und Erziehung in allgemeinen Schulen im Schulgesetz NRW als Regelfall verankert. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen in das allgemeine Bildungssystem einbezogen, das gemeinsame zielgleiche und zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen in der allgemeinen Schule ermöglicht werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 haben Eltern fortan die Wahl, ihr Kind auf eine Förder- oder auf eine Regelschule zu schicken. Im Klartext: Hier besteht ein Rechtsanspruch, ein Angebot, das genutzt werden kann – der Wechsel zur Regelschule ist keine Pflicht. Die Sorge, dass aufgrund der neuen Regelung Förderschulen geschlossen werden könnten, ist daher unbegründet – das versichert die Landesregierung NRW.
„Ich bin sehr froh, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes die Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Inklusionsgedankens in den Schulen geschaffen worden ist. Dies bedeutet den Beginn eines langen Prozesses. Integrieren statt ausgrenzen lautet die Devise“, kommentiert Ulla Griepentrog, Fraktionsvorsitzende der Aachener GRÜNEN und Sprecherin im Schulausschuss, den dahinter stehenden Gedanken.
„Mit der Inklusion, das heißt mit dem Beschulen von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in Regelschulen wollen wir erreichen, dass kein Kind mehr als „andersartig“ abgestempelt wird. Alle Schülerinnen und Schüler sind förderungsbedürftig – die einen mehr, die anderen weniger.“
Diskutiert wird zwischen Kommunen und Landtag jedoch weiterhin das Thema Konnexität, also die Frage, wer die Kosten für die Umsetzung zu welchen Teilen trägt: Hier signalisierte der Städtetag NRW bereits am Montag Bereitschaft zu ergebnisoffenen Gesprächen, sieht aber auch weiterhin die Landesregierung in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten.
Zu erwartende Kosten sind neben dem behindertengerechten Umbau von Regelschulen etwa auch Transportkosten oder die Bereitstellung von Personal, das sich vor, während und nach dem Unterricht um betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler kümmert.
„An dieser Stelle besteht weiterer Gesprächsbedarf zwischen Landesregierung und Kommunen“, so Aachens grüne Bürgermeisterin Hilde Scheidt, Vorstandsmitglied im Städtetag NRW. „Mit dem Gesetz sind die konkrete Umsetzung und auch die Finanzierung noch nicht abschließend geregelt. Bis Ende Januar haben wir uns die Frist gesetzt, zu klären, ob und welche Kosten entstehen und wer dafür aufkommen wird.“
Zu hoffen bleibt, dass alle bürokratischen Hindernisse zügig aus dem Weg geräumt werden könne, denn, so Reiner Priggen, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Landtag NRW:
„Die Zeiten der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen müssen vorbei sein. Sie sollen Gemeinschaft erleben, in der Gruppe stark sein und voneinander lernen. Schon jetzt wird ein Viertel der Kinder mit Behinderungen an Regelschulen unterrichtet. Mit dem neuen Gesetz können immer mehr Eltern das Gemeinsame Lernen für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Das lohnt sich für eine Gesellschaft, die integrieren statt ausgrenzen will. Alle, die an diesem Ziel und dem Prozess mitarbeiten, verdienen höchsten Respekt für ihre Arbeit.“
Weitere Infos: Pressemitteilung Reiner Priggen, MdL, vom 16.10.2013
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