Das Krankenhaus Simmerath steht theoretisch vor dem Aus. Im Jahr 2009 wurde ein Jahresfehlbetrag von 2,8 Millionen Euro erwirtschaftet. Der Malteserorden, der aktuelle Träger des Hauses, steht nun vor der Frage das Haus zu schließen oder einen potentialen Nachfolger zu finden. Seit Wochen engagiert sich die StädteRegion dafür, das Krankenhaus zu erhalten und damit die gesundheitliche Versorgung in dieser Region der Eifel langfristig zu sichern. Das medizinische Zentrum in Würselen steht als zukünftiger Träger bereit. Ein weiteres Krankenhaus als Partner ist angedacht.
Kirche: Datenschutz Ja – Verhütung: Nein
So weit so gut, wären da nicht der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner und seine völlig abstrusen Vorstellungen. Wegen des Rückfallrechts an die Ordengemeinschaft der Zellitinnen muss er dem Verkauf des Krankenhauses zustimmen. Kardinal Meiser fordert, dass sich die StädteRegion bzw. der neue Träger verpflichtet, das Haus weiterhin im Geiste des Katholizismus zu führen. Ganz konkret verlangt er, dass sich der Käufer schriftlich in einem so genannten Side-Letter verpflichtet bis zum Ende des Jahres 2020 im Krankenhaus keine Abtreibungen und auch sonst keine Maßnahmen mit schwangerschaftsbeendender Wirkung vorzunehmen; sprich Ärzte dürfen keine Spirale einsetzen oder eine Pille danach verschreiben. Um die Entwicklung des Hauses im Auge zu haben, möchte Kardinal Meisner halbjährlich eine Dokumentation über die gynäkologischen Behandlungen, die in dem Haus durchgeführt worden, in das Generalvikariat nach Köln gesandt bekommen. Natürlich unter den Bedingungen des Datenschutzes, versteht sich. Die möchte schließlich auch die Kirche einhalten!
StädteRegion: Forderungen nicht zumutbar und unrealistisch
Sieht man mal von den Inhalten der Forderungen ab, die wir an dieser Stelle gar nicht diskutieren möchten, stellt sich die Frage, ob jemand der gerade vor der Insolvenz steht und das Angebot bekommt, dass die medizinische Vorsorgung für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie die vielen Eifeltouristen sichergestellt wird, derartige Bedingungen formulieren sollte. Oder anders ausgedrückt: ist es zulässig, die Entscheidungsfreiheit eines künftigen weltlichen Krankenhausträgers über gesetzlich zulässige medizinische Leistungen in dieser Weise einzuschränken? Wir denken NEIN und sind damit auf einer Linie mit den Vertretern der StädteRegion. Die sehen es als notwendige Bedingung an, dass Meisner von seinen Forderungen zurücktritt, ansonsten müssen die Malteser einen anderen Träger für das defizitäre Haus finden oder aber es geht in die erwartete Insolvenz.