Keine Abschaffung der Stichwahl in NRW

Ein guter Tag für die Demokratie, GRÜNE siegen vor Verfassungsgerichtshof.

Ein guter Tag für die Demokratie, GRÜNE siegen vor Verfassungsgerichtshof.

Noch vor Weihnachten hat der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster die von der schwarz-gelben Landesregierung eingeführte Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister*innen-Wahlen gecancelt.

Die Grünen und die SPD hatten hiergegen geklagt. Der Verfassungsgerichtshof folgte der GRÜNEN Argumentation und sieht in der von CDU und FDP beschlossenen Abschaffung der Stichwahlen „die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verletzt“– eine harsche Kritik an der NRW Landesregierung.

Wäre es bei der gesetzlichen Regelung der Landesregierung geblieben, hätte bei den Bürgermeister*innenwahlen im nächsten Jahr in NRW gleich im ersten Wahlgang der/die Kandidat*in gewonnen, der/die die einfache Mehrheit erhält. Mitunter hätten dann 25% bis 35% der Stimmen gereicht – eine Regelung, die in wahrscheinlich in vielen Kommunen CDU Kandidateninnen auf den Bürgermeister*innen Posten gehoben hätte. Damit hätten Bürgermeister*innen die Wahl gewonnen, die von 65% bis 75% der Wähler*innen nicht gewählt wurden.

 

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