Kennen Sie die Lex-E.ON?

Was macht eine schwarz-gelbe Landesregierung, wenn das Oberverwaltungsgericht Münster den Kraftwerksbau in Datteln mit dem Verweis stoppt, dass laut Landesentwicklungsplan (LEP) besagte Fläche nicht für einen Kraftwerk geeignet ist bzw. hier kein Kraftwerk betrieben werden darf?

Was macht eine schwarz-gelbe Landesregierung, wenn das Oberverwaltungsgericht Münster den Kraftwerksbau in Datteln mit dem Verweis stoppt, dass laut Landesentwicklungsplan (LEP)  besagte Fläche nicht für einen Kraftwerk geeignet ist bzw. hier kein Kraftwerk betrieben werden darf? Sie ahnen es, sie ändert einfach den Landesentwicklungsplan. Für die einen sind es streng verbindliche, für die anderen willkürliche und nach Wunsch abänderbare „Richtlinien“.

Auffällig ist, dass nur das Kapitel Energieversorgung im LEP geändert wurde. Als Vorgriff – so die Landesregierung – auf den LEP 2025!

In dem neuen Energie-Kapitel wurde nicht nur der heutige Standort des im Bau befindlichen Kraftwerks ausdrücklich als Kraftwerksstandort ausgewiesen, sondern auch festgehalten, dass auch importierte Kohle dort verfeuert werden dürfe. Im ursprünglichen LEP hatte – zukunftsweisend – gestanden, dass ein Kraftwerk nur mit heimischer Steinkohle befeuert werden dürfe. Auch auf diesen Verstoß hatten die Münsteraner Richter hingewiesen. Es ist absehbar, dass es ab 2018 keine heimische Steinkohle mehr geben wird. Aber wir bauen trotzdem ein neues Kohle-Kraftwerk?

Um diese rückwärtsgerichtete Energiepolitik zu komplettieren, wurde im neuen LEP auch der Passus gestrichen, dass einheimische und regenerierbare Energieträger bei der Stromerzeugung bevorzugt werden müssen. Stattdessen heißt es: „Bei der Stromerzeugung soll der heimischen Braunkohle im Energiemix eine besondere Bedeutung zu kommen.“

Es ist nicht verwunderlich, dass E.ON auf seiner Homepage das vorgezogene Energiekapitel – von Umweltschützern als Lex-E.ON bezeichnet – ausdrücklich mit folgenden Wort begrüßt: „Denn der gültige Landesentwicklungsplan passt einfach nicht mehr zur tatsächlichen Entwicklung der Kraftwerkslandschaft in NRW […] Die Aktualisierung des Landesentwicklungsplans nimmt solche Entwicklungen auf und schafft so generell mehr Planungssicherheit für Kraftwerksprojekte in NRW.“

Nimmt die Landesregierung Bürger und Kommunen ernst?


Bis zum 11. Juni 2010 hatten Bürger und Kommunen die Möglichkeit im Rahmen des festgeschriebenen Beteiligungsverfahrens Stellung zu diesem Entwurf des LEP zu beziehen. Wir hoffen, dass viele Bürgerinnen und Bürger und Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und somit die Landesregierung zu einem energiepolitischen Kurswechsel bewegen können. Die Verwaltung in Aachen hat ausführlich Stellung bezogen. Die GRÜNE Fraktion begrüßt dieses Vorgehen und unterstützt zusammen mit dem Koalitionspartner CDU die gemachten Änderungsvorschläge.

Aus Sicht von GRÜNEN und CDU in Aachen und der StädteRegion ist es wichtig, dass im LEP die planerischen Voraussetzungen für eine ökologische und klimarelevant nachhaltige Energieversorgung geschaffen werden. Unter der Prämisse, dass bis zum Jahr 2050 die CO2-Emissionen radikal gesenkt werden müssen, ist der Blick nach vorn und somit der Ausbau der Erneuerbaren Energien planerisch zu sichern.

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