Die starke kommunale Selbstverwaltung ist das Rückgrat einer lebendigen Demokratie vor Ort. Räte, Kreistage und Bezirksvertretungen müssen daher Gestaltungs- und Entscheidungsmacht haben, um das im Grundgesetz verankerte Selbstverwaltungsrecht über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ausüben zu können.
Dazu gehören sowohl finanzielle Spielräume als auch funktionsfähige Kommunalvertretungen. Nur, wo Entscheidungsspielräume in den Kommunen bewahrt werden, kann auch eine bessere Beteiligungskultur wachsen.
Grüne Kommunalpolitik beteiligt die Bürger*innen möglichst umfassend und frühzeitig und stellt die notwendige Transparenz politischer Entscheidungsprozesse vor Ort her. Daher streiten wir für mehr Offenheit, mehr Mitsprache, mehr Mitentscheidungsmöglichkeiten, transparente kommunale Vertretungen sowie eine aktive kosten- und lizenzfreie Veröffentlichung von Dokumenten und Daten öffentlicher Stellen und Verwaltungen. Nur wer Zugang zu Informationen hat, kann sich einbringen und mitgestalten. Wir wollen mehr direkte Demokratie vor Ort und gleichzeitig die repräsentative Demokratie durch funktionsfähige Räte stärken.
Gisela Nacken, Delegierte und Sprecherin des Kreisverbandes Aachen, war beim LPR und kommentiert: „Die Einführung einer Sperrklausel ist ein Schritt in die richtige Richtung um die Arbeitsfähigkeit der Kommunalparlamente sicherzustellen. Bislang gibt es in NRW keine Prozenthürde wie bei Landtags- oder Bundestagwahlen. Kleine Gruppen mit wenigen Stimmen können in die Parlamente gewählt werden. Das führt zu einem unterschiedlichen Wert der Stimmen. Beispielsweise können bei kleinen Parteien 600 Stimmen für ein Mandat reichen, im Unterschied dazu brauchen große Parteien 2000 Stimmen, um einen Sitz zu besetzen. Das widerspricht den demokratischen Grundgedanken.“