Die NRW-Landesregierung wird ab 2016 mehr Geld für die rund 9300 Kindertagesstätten bereitstellen. Dafür werden unter anderem 430 Millionen Euro eingesetzt, die durch das vom Verfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld frei geworden sind.
Die für die Jahre 2016 bis 2018 vorgesehene Summe wird dazu aufgeteilt werden: Der größte Teil - 331 Millionen Euro - fließen als befristete Erhöhung in die Kindpauschale ein, die dadurch um 7,5 Prozent steigen wird. Im nächsten Jahr sollen zunächst 56,8 Millionen Euro fließen, dann 129 und 2018 schließlich 145,2 Millionen. Die rot-grüne Landesregierung wird die Pauschale auch über das Kindergartenjahr 2018/19 hinaus erhöhen.
Dazu die Sprecherin für interkommunale Zusammenarbeit Karin Schmitt-Promny MdL (Bündnis 90/Die Grünen):
„Mit dieser prozentualen Erhöhung der Kindpauschalen ist ein wesentlicher Schritt für die Finanzierungssicherheit der Freien Träger geschafft. Ebenso ist zu begrüßen, dass die Finanzierung der Ganztagsschulen nachhaltig verbessert wird.“
HINTERGRUNDINFORMATIONEN:
Zu den Haushaltsdebatten bringen die Fraktionen von SPD und GRÜNEN Änderungsanträge für 2016 in Höhe von 64,6 Millionen Euro in den Landtag ein. In der zweiten Lesung ging es um ein 31-Millionen-Euro-Paket mit den Schwerpunkten Integration, politische Bildung, Kampf gegen Extremismus, Bekämpfung von Steuerkriminalität und eine Stärkung des Familien- und Kulturbereichs. Zur dritten Lesung bringen die beiden Fraktionen für das kommende Jahr ein weiteres Paket an Änderungsanträgen ein. Dies ist etwa 33,6 Millionen Euro groß. Darin werden zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung, der Infrastruktur und der Kooperation von Unternehmen mit Hochschulen angestoßen. Wir greifen damit auch die jüngsten Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden über eine auskömmliche Finanzierung über das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) auf.
Finanzierung der Kindertageseinrichtungen
Seit Regierungsantritt haben wir den Ausbau und die Qualität der Kindertageseinrichtungen massiv vorangetrieben. 2016 gibt das Land über das KiBiz insgesamt fast 2,5 Milliarden Euro aus. Darin enthalten sind Zuweisungen für die Kindpauschalen, für Sprachförderung, für Familienzentren, für Kindertagespflege, für Qualifizierung und Weiterbildung, für die Kostenerstattung der Elternbeitragsfreiheit sowie für das Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe.
Somit haben wir die Zuschüsse über das KiBiz mehr als verdoppelt im Vergleich zu Schwarz- Gelb. Unter der Verantwortung von Familienminister Armin Laschet (CDU) standen für diesen Bereich nur 1,2 Milliarden Euro im Haushalt zur Verfügung. Damit schaffen wir zunehmend mehr Bildungsgerechtigkeit und tragen einem unserer Kernziele „Kein Kind zurücklassen“ nachhaltig Rechnung.
Deshalb stellte Rot-Grün auch sofort nach dem Aus für das Betreuungsgeld des Bundes klar, dass das freiwerdende Geld in vollem Umfang der frühkindlichen Bildung in NRW zugute kommt. Diese rund 430,9 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018 wurden bereits in den Haushalt eingeordnet. Sie werden in etwa 331 Millionen Euro für Personal- und Sachmittel sowie rund 100 Millionen Euro für Investition in Ausbau und Qualität der Kitas aufgeteilt.
Die Jahresscheiben werden den Kommunen wie folgt zufließen:
Personal- und Sachmittel | Investitionen | Summe | |
2016 | 56,8 | 17,1 | 73,9 |
2017 | 129,0 | 39,0 | 168,0 |
2018 | 145,2 | 43,8 | 189,0 |
Summe | 331,0 | 99,9 | 430,9 |
Wir werden 2016 ebenfalls die Dynamisierung der Kindpauschale verdoppeln: von 1,5 auf drei Prozent. Das heißt, die Fraktionen werden mit einem Änderungsantrag zusätzlich 13,4 Millionen Euro für 2016 zur Verfügung stellen, um die Erhöhung der Dynamisierung zu finanzieren. Und auch in den nächsten Jahren werden wir diese weiterhin anheben. Im Vergleich: Schwarz-Gelb hatte die Kindpauschale mit einer Dynamisierung von lediglich 1,5 Prozent jährlich eingeführt. Damit überweist das Land den Kommunen insgesamt knapp 1,86 Milliarden Euro über das KiBiz für die Kindpauschalen. Zusätzlich abgedeckt wird der Mehrbedarf für die ankommenden Flüchtlingskinder mit 14 Millionen Euro.
Übersicht über die vorgesehenen Haushaltsanträge
Vereinnahmung der Bundesmittel:
Mit dieser Haushaltsänderung vereinnahmt das Land NRW die Mittel des Bundes, die aus der Anschaffung des Betreuungsgeldes frei geworden sind und führt sie dem Verwendungszweck Frühkindliche Bildung zu. Diese Mittel verteilen sich 2016 bis 2018 auf rund 100 Millionen Euro für Investitionen und 331 Millionen Euro für Sach- und Personalkosten.
Investitionsmittel Ü3
Mit dieser Haushaltsänderung bestimmt der Landtag die Einrichtung eines Investitionsprogramms, das insbesondere den Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren vorsieht. Das Gesamtvolumen beträgt rund 100 Millionen Euro, aufgeteilt auf 2016 (17,1 Millionen Euro), 2017 (39 Millionen Euro) und 2018 (43,8 Millionen Euro). Diese Summen werden gegenfinanziert aus den vereinnahmten Bundesmitteln.
Personal- und Sachkostenzuschuss
Mit dieser Haushaltsänderung weist der Landtag den Kommunen Mittel zur besseren Ausstattung der Tageseinrichtungen für Kinder zu. Das Gesamtvolumen beträgt rund
331 Millionen Euro, aufgeteilt auf 2016 (56,8 Millionen Euro), 2017 (129 Millionen Euro) und 2018 (145,2 Millionen Euro). Diese Summen werden gegenfinanziert aus den vereinnahmten Bundesmitteln.
Erhöhung der Dynamisierung der KiBiz-Kindpauschalen
Die Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz werden jährlich um 1,5 Prozent erhöht. Diese gesetzliche Dynamik wird für die Jahre 2016 bis 2018 auf drei Prozent erhöht. Die Finanzierung bringen zu je 35 Prozent das Land und die Kommunen auf. Einen weiteren Anteil haben die Träger der Einrichtungen zu erbringen.
Erhöhung der Mittel für den Offenen Ganztag
Rund 2,7 Millionen Euro mehr investieren SPD und GRÜNE in die Qualität der Offenen Ganztagesbetreuung. Um die angelaufenen Kostensteigerungen abzufangen, hatte Rot-Grün nach der Regierungsübernahme mit dem Nachtragshaushalt 2010 den Landeszuschuss erstmals und deutlich um 115 Millionen Euro von 249,9 Millionen Euro auf 362,9 Millionen Euro angehoben. Dies entsprach einer Erhöhung von 14 Prozent bei Regierungsübernahme. Mit dem Haushalt 2015 wurde der Zuschuss zum 1. Februar und nochmals zum 1. August um jeweils 1,5 Prozent erhöht und eine jährliche Dynamisierung um 1,5 Prozent festgeschrieben. Angesichts der weiteren Kostensteigerungen wird die Dynamisierung nun zum 1. August 2016 um drei Prozent erhöht.
So kann der Offene Ganztag mit seinen vielfältigen Angeboten gesichert werden. Anderenfalls hätten sich die Träger gezwungen gesehen, die Qualität der Angebote zu reduzieren. Wir gehen davon aus, dass auch die Kommunen ihren Anteil entsprechend erhöhen. Zuletzt waren viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen nicht in der Lage, die finanziellen Zuwendungen für die OGS zu erhöhen.
In einigen Fällen musste der Eigenanteil sogar im Rahmen von Haushaltkonsolidierungen noch weiter reduziert werden, obwohl der Pflichtanteil der Kommunen zwischen 2003 und 2014 nicht erhöht worden ist und durchgehend 410 Euro pro Kind und pro Platz betrug. Wir wissen um die immer größer werdenden Herausforderungen, mit denen sich die Kommunen und Träger seit geraumer Zeit konfrontiert sehen. Mit der Erhöhung der Mittel für den offenen Ganztag wird nun deutlich für eine Entlastung gesorgt.
PRESSEMITTEILUNG vom 07.12.2015
Büro Karin Schmitt-Promny, MdL
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Tel.: 0211/884-2669
Fax: 0211/884-3540