Ab Januar gilt die neue Gebührenverordnung für Abfall in Aachen. GRÜNE stimmen im Rat gegen Satzung: Nachbesserung wäre erforderlich, denn an einigen Stellen herrscht Ungerechtigkeit.
In diesen Tagen gehen bei vielen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern in Aachen Fragebögen und neue Bescheide zur Festsetzung der Müllgebühren zu, die ab Januar 2017 wirksam wird. Viele Nachfragen und viel Unverständnis erreicht aktuell auch die GRÜNE Ratsfraktion zu dem Thema.
Was ändert sich?
Am 14. September hat der Stadtrat mit den Stimmen von CDU, SPD, Linken und FDP gegen die Stimmen der GRÜNEN eine deutliche Gebührenerhöhung beschlossen. Zwar ist auch aus unserer Sicht eine allgemeine Erhöhung notwendig, denn: Viele bisher kostenfreie Leistungen wie die Bereitstellung der Bio- und Papiertonne, die Sperrmüllabholung, der Betrieb der Recyclinghofe inklusive der Bereitstellung von Personal kosten Geld und müssen von der Gemeinschaft mit finanziert werden. Doch die neue Verordnung enthält so einige Fallstricke und Ungerechtigkeiten.
So wird bei der zukünftigen Berechnung der Gebühren ein Mindestbehältervolumen von 7,5 Litern pro Person und Monat zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass beispielsweise eine dreiköpfige Familie, deren 60-Liter-Tonne bisher vierwöchentlich geleert wurde, zukünftig eine 90-Liter-Tonne bekommt und natürlich auch bezahlen muss. Eine vierköpfige Familie, die bisher eine kleine Tonne hatte, muss als Folge der Neukonzeption der Gebührenstruktur die dreifache Gebühr bezahlen.
Was ist die GRÜNE Position?
Aus Sicht unserer Fraktion ist eine Korrektur der Gebührenstruktur und ein sozialer Ausgleich zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit großen Abfallcontainern erforderlich. Die deutliche Anhebung der Gebühren für kleine Abfallgefäße und die Einführung des Mindestbehältervolumens wirkt aber für viele wie eine doppelte Gebührenerhöhung, die gerade für Familien zu sehr erheblichen Mehrbelastungen führt. Es ist zwar richtig, eine sozial gerechtere Verteilung der Kosten anzustreben. Die konkrete Ausgestaltung geht aus unserer Sicht allerdings unverhältnismäßig stark zu Lasten vor allem der Familien. Das halten wir für ungerecht.
Was haben wir unternommen?
Wir haben unsere Argumente immer wieder im zuständigen Fachausschuss vorgetragen, z.B. das folgende: Durch die vorgeschriebene Tonnengröße entsteht eine doppelte Gebührenerhöhung. Weiterhin hat die GRÜNE Fraktion in der Ratssitzung vom 14.09.2016 beantragt, die Konzeption zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft zu überarbeiten und eine Neukalkulation ohne die Vorgabe eines Mindestbehältervolumens vorzulegen. Leider ist der Rat unter Führung der großen Koalition unseren Vorschlägen nicht gefolgt. Die Nachtragssatzung wurde beschlossen. Sie wird zum 1. Januar 2017 gültig werden.
Was kann man noch tun?
Eine rechtliche Möglichkeit, gegen die neue Gebührensatzung vorzugehen, gibt es aus unserer Sicht nicht. Was letztlich nur bleibt, ist der bürgerliche Protest gegenüber den Ratsfraktionen von CDU, SPD, Linken und FDP.