Die „Energie- und Klimaschutzstrategie“ der NRW-Landesregierung, der untaugliche Versuch, Klimaschutzpolitik zu simulieren
Dipl. Ing. Reiner Priggen, MdL
Zusammenfassende Bewertung:
Die Landesregierung legt endlich eine Zielmarke vor mit der man sich auseinandersetzen kann.
Die konkreten CO2 Minderungsmaßnahmen mit denen die Landesregierung diese Ziele erreichen will und auch die Werkzeuge zur Zielerreichung fehlen.
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Die Annahmen zur CO2 Reduktion durch die Kraftwerksneubauten sind eher lächerlich als realistisch. Der Appell an die Unternehmen "Die Kraftwerksbetreiber müssen ihrer Verantwortung zur Abschaltung ineffizienter Kraftwerke nachkommen" (Seite 45-Klimaschutzstrategie Landesregierung) ist für eine Regierung, die handeln und ordnungspolitische Vorgaben machen sollte, fast schon skurril zu nennen. Die Bundesregierung setzt als CO2 Einsparbeitrag aus dem Kraftwerkserneuerungsprogramm für ganz Deutschland 15 Mio. Tonnen bis 2020 an. Die Landesregierung alleine für NRW 30 Mio. Tonnen.
Bei der Energieeinsparung ist das Ziel sehr hoch, aber wegen der fehlenden Ernsthaftigkeit in der Umsetzung wird es deutlich verfehlt werden.
Der Ausbau der Kraft-Wärme gekoppelten Stromerzeugung ist der große Verlierer der Klimaschutzstrategie der Landesregierung. Obwohl hier die größten Potenziale NRW´s liegen opfert die Landesregierung diese Möglichkeiten um den weiteren Ausbau der Energie verschwendenden reinen Kondensationskraftwerke zu ermöglichen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien bleibt weit unter den Möglichkeiten und Notwendigkeiten.
Wie die ambitionierte Verdreifachung der Gebäudesanierung im Bereich der Bestandsgebäude erreicht werden soll, wird nicht gesagt.
Im Verkehrsbereich findet in NRW keine Klimaschutzpolitik statt.
Endlich ein Ziel, aber keine Maßnahmen, um es zu erreichen
Drei Jahre nach ihrem Amtsantritt hat die Landesregierung nun endlich ein Klimaschutzziel für NRW beschlossen. Besser spät als nie. Die Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2020 um 81 Mio. t gegenüber 2005 bzw. um 98 Mio. t gegenüber dem Basisjahr 1990 – das entspricht einer Reduzierung um 33% - ist angesichts der bisherigen Reduktionsleistung NRW`s (- 5 % CO2 Reduktion von 1990 bis 2005) ambitioniert.
Mit der Benennung dieses Ziel ist die Landesregierung von ihrer bisherigen Linie abgewichen, kein eigenes Klimaschutzziel für NRW zu formulieren. Noch vor Jahresfrist musste der Umweltminister, der öffentlich eine 30%ige CO2-Reduzierung für NRW als Klimaschutzziel ins Gespräch gebracht hatte, seine Position auf Druck seiner Kabinettskollegen revidieren.
Doch die Benennung eines Ziels allein ist noch kein Beitrag zum Klimaschutz. Es braucht konkrete Maßnahmen, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Doch da ist das Papier der Landesregierung mehr als dünn. Darüber können auch fünfzig beschrieben Seiten nicht hinwegtäuschen.
Dass was die Landesregierung nun vorgelegt wird den Herausforderungen des Klimaschutzes nicht im Ansatz gerecht. Mit einem ambitionierten Ziel soll Scheinaktivität in Sachen Klimaschutz suggeriert werden, um vom bisherigen Versagen abzulenken.
Neue Kohlekraftwerke ohne alte Anlagen abzuschalten
Zentral für den Klimaschutz in NRW ist der Kraftwerksbereich. Etwa 60% aller CO2-Emissionen in NRW entfallen auf die Stromerzeugung. Deshalb will die Landesregierung hier 30 Mio. t einsparen (d. h. über 10% der Emissionen NRWs). Dies soll durch den Neubau von (Kohle-)kraftwerken erfolgen. Die Landesregierung setzt dabei darauf, dass die Betreiber für neue Anlagen alte Kraftwerke im gleichen Umfang abschalten. Wie sie das erreichen will, bleibt völlig unklar.
Das Beispiel RWE im rheinischen Braunkohlerevier zeigt, dass selbst schriftliche Zusagen zur Abschaltung alter Anlagen nicht eingehalten werden. In ihrem Papier gibt die Landesregierung nur an, mit den Kraftwerksbetreibern „Gespräche“ führen zu wollen. Zu welchen Ergebnissen diese dann offensichtlich führen, zeigt sich an den beiden inzwischen im Bau befindlichen Steinkohlekraftwerken in Datteln (E.on, 1000 MW) und Hamm (RWE, 1.600 MW). Diese hat die Landesregierung genehmigt, ohne von den Betreibern die Stilllegung von Altanlagen in gleichem Umfang zu verlangen.
30 Mio. Tonnen Emissionsminderung durch Kraftwerksneubau – eine unseriöse Zahl
Aber auch die Höhe der von der Landesregierung eingeplanten Einsparungen im Kraftwerksbereich (30 Mio. t) erscheint höchst fragwürdig. Die Bundesregierung geht in der Regierungserklärung vom 26.04.07 für ganz Deutschland von einen CO2-Reduzierung um 30 Mio. t durch die Kraftwerkserneuerung aus. Das Bundesumweltministerium beziffert im Dezember 2007 den Reduktionsbetrag der Kraftwerkserneuerung anlässlich der Kabinettbeschlüsse zum Integrierenten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung bis 2020 für ganz Deutschland auf nur 15 Mio. t. Die NRW-CDU Landtagsfraktion errechnet in ihrem kürzlich vorgelegten Papier zur Energie- und Klimapolitik nur eine CO2-Einsparung von 12,4 Mio. t bis 2020 in NRW.
Damit steht der Hauptbeitrag des Klimaschutzziels der Landesregierung (30 von 81 Mio. t) auf sehr tönernen Füßen. Angesichts der bisherigen Entwicklung – Neubau von Kohlekraftwerken und Weiterbetrieb der Altanlagen – ist real damit zu rechnen, dass der Kraftwerkssektor bis 2020 höhere Emissionen als heute ausstoßen wird.
Landesregierung will Emissionsrechte weiterhin verschenken
Die Landesregierung stellt im Gegensatz zur EU-Kommission und der Bundesregierung die Forderung ab 2013 die Emissionsrechte weiterhin über brennstoffspezifische Benchmarks zuzuteilen statt zu versteigern. Das würde die Kohle bei der Stromerzeugung weiterhin einseitig bevorzugen, den bestehenden Kraftwerkspark auf Kosten des Ausbaus der Kraft-Wärme-gekoppelten Stromerzeugung KWK zementieren. Und damit dem Klimaschutz zuwiderlaufen. Bei einen Zertifikatepreis von 20 Euro je Tonne CO2 wäre das zum wiederholten Mal ein Geschenk von über 8 Mrd. Euro für die deutschen und 4 Mrd. Euro für die Energieversorger in NRW.
Beschlüsse der Bundesregierung einfach auf NRW heruntergerechnet
36 Mio. Tonnen CO2 – knapp die Hälfte ihres Einsparziels – erreicht die Landesregierung auf dem Papier einfach dadurch, dass sie die „bundesweit wirkenden Maßnahmen der Bundesregierung durch Umsetzung der Meseberger Beschlüsse“ auf NRW herunter bricht. In welchen Bereichen diese Beiträge geleistet werden sollen, was der spezielle Beitrag der Landesregierung dazu ist wird nicht benannt. Eigene Beiträge und flankierende Maßnahmen, z. B. im Verkehrssektor sucht man vergebens. So einfach kann Klimaschutzpolitik, frei nach biblischen Motto „sie sähen nicht, aber ernten wollen sie dennoch“ sein.
Eigene NRW-Maßnahmen – kaum mehr als eine mit Lyrik garnierte Auflistung von Beratungsinitiativen
15 Mio. Tonnen CO2-Einsparung sollen eigene NRW-Maßnahmen erbringen. Diesem Ziel folgt im Papier der Landesregierung zwar eine umfangreiche Auflistung vieler Einzelmaßnahmen; es bleibt jedoch völlig schleierhaft, wie diese Maßnahmen in der Summe eine jährliche CO2-Einsparung von 15 Mio. t erbringen sollen. Überwiegend handelt es sich nämlich um die Auflistung größtenteils vorhandener Beratungsinitiativen und Modellprojekte. Neue Förderschwerpunkte oder gesetzliche Initiativen mit dem Ziel der CO2-Einsparung finden sich dagegen kaum.
20% Energieverbrauchsenkung nur durch Beratung ist höchst unseriös
Bis 2020 soll der Energieverbrauch in allen Sektoren um 20% gesenkt werden. Das ist sehr ambitioniert und geht weit über die Ziele der Bundesregierung hinaus. Erreichen will die Landesregierung dieses Ziel vor allem mit den Beratungsaktivitäten der Energieagentur, deren Mittel sie in der Vergangenheit gekürzt hat. Ohne Zweifel leistet die Energieagentur eine wichtige und gute Arbeit, aber es wird ein Vielfaches mehr an konkreten Maßnahmen zur Erreichung einer Verbrauchsreduzierung um 20% bedürfen.
Keine Ziele und Maßnahmen zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Der wichtigste Ansatzpunkt bei der Umstellung der bisherigen Energieverschwendung in reinen Kondensationskraftwerken ist die Umstellung des Kraftwerksparks auf Kraft-Wärme-gekoppelte Anlagen. Die gleichzeitige Nutzung von fossilen Brennstoffen zur Strom- und zur Wärmeversorgung ist auch vor dem Hintergrund weiter steigender Importpreise für Primärenergieträger dringend notwendig. NRW liegt derzeit in seinem Anteil an KWK (11 %) unter dem Bundesdurchschnitt. Angesichts seiner hohen Bevölkerungs- und Industriedichte hat NRW gerade in diesem Bereich deutlich überdurchschnittliche Potenziale gegenüber anderen Bundesländern. Nicht einmal zu einer Unterstützung des Ziels der Bundesregierung, die Stromerzeugung in KWK bis 2020 auf 25% auszubauen, kann sich die Landesregierung aufraffen. Da wirkt es fast schon hilflos, wenn die Landesregierung drei Jahre nach ihrem Amtsantritt eine Potenzialstudie zur KWK in Auftrag geben will.
Zwar will die Landesregierung den KWK-Ausbau zukünftig auch landesseitig stärker fördern, wie und in welchem Umfang bleibt aber unklar. Die Landesregierung äußert sich auch nicht zu dem offensichtlichen Widerspruch, den Bestand an Kohle-Kondensationskraftwerken beizubehalten und durch Neubau zu erweitern, gleichzeitig aber die KWK ausbauen zu wollen. Faktisch werden die Zubauten an reinen Kondensationskraftwerken den dringend notwendigen KWK-Ausbau verhindern.
Jährliche Sanierung von 3% des Altbaubestandes – ja - aber wie?
Die Landesregierung bekräftigt, ihr sehr ambitioniertes, und richtiges Ziel, die energetische Sanierungsquote des Altbaubestandes auf 3% jährlich zu erhöhen. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, bleibt völlig unklar. Als konkrete Maßnahmen werden nur Beratungsinitiativen, Netzwerke und zwei Modellprojekte genannt. Das wird nicht im Ansatz zu der erforderlichen Sanierungsquote führen, die derzeit – anders als es die Landesregierung darstellt – nicht einmal bei 1% liegt.
Fachleute sind sich einig, dass eine 3%ige Sanierungsquote nur durch massive Förderung, z. B. in Form von zinsgünstigen Kreditprogrammen und besonderen Abschreibungsmöglichkeiten erreicht werden kann. Positiv ist die Unterstützung der Landesregierung für den Bund hinsichtlich des Austauschs der mehr als 440 000 Nachtspeicheröfen in NRW. Die Landesregierung ist selbst aber nur bereit, ein Modellprojekt dazu durchzuführen. Das ist viel zu wenig! Außerdem sucht man die Forderung nach einem Verbot der Neuinstallation von Nachtspeicheröfen vergeblich.
Ausbauziele der Erneuerbare Energien – sehr bescheiden
Wie üblich finden sich in den Papier die unsinnige Aussage, dass NRW schlechtere Bedingungen für Erneuerbare Energien verfügt als andere Bundesländer.
Nach den Vorstellungen der Landesregierung soll die regenerative Wärmeerzeugung vervierfacht und die regenerative Stromerzeugung in den nächsten 12 Jahren etwas mehr als verdoppelt werden. Nach diesen Zielvorgaben wird der Anteil der Erneuerbaren weit unter dem für 2020 avisierten Anteil im Bund (mind. 27% gegenüber 14% heute) liegen.
Aussagen darüber, wie welche Erneuerbaren Energien ausgebaut werden sollen, sucht man in dem Konzept vergeblich. Das gipfelt bei der Windkraft im dem Satz, der an Unkonkret nicht zu überbieten ist: „Die Landesregierung hält in NRW vor diesem Hintergrund eine Steigerung der Stromerzeugung aus Windenergie bis 2020 für möglich, ohne dass die berechtigten Schutzinteressen der Bürger verletzt werden.“ Aussagen zum notwenigen Abbau der planerischen Restriktionen für Windkraft (z. B. Höhenbeschränkungen) einschließlich der Ankündigung nach einer Änderung des Windkrafterlasses finden sich natürlich nicht – hier wird auch gegenüber den Konzeptentwürfen die Bremsspur des Koalitionspartners deutlich.
Klimaschutz in der Verkehrspolitik – kein Thema für die Landesregierung
Die Ausführungen zu Mobilität sind nur allgemeiner Art und ziehen keine relevanten Handlungsnotwendigkeiten für den Klimaschutz für die Landesregierung nach sich. Integrierte Verkehrsplanung, z. B. Verlagerung von Verkehren auf die Schiene und der Ausbau des ÖPNV, erwähnt die Landesregierung in diesem Kapitel nicht einmal. Sie handelt ja auch nicht dementsprechend.
Beinahe skurril im Kontext Klimaschutz ist die Feststellung der Landesregierung, dass auch Kohle zur Herstellung von Benzin und Diesel geeignet ist. Plant die Landesregierung diesbezügliche Projekte? Verflüssigte Kohle als Fahrzeugtreibstoff würde die Klimabilanz des Verkehrs dramatisch verschlechtern.
Viel Lyrik ohne Relevanz für den Klimaschutz
Das Papier enthält darüber hinaus seitenlange Ausführungen über Kohlekraftwerkstechnologien (z. B. auch zu CO2-Abscheidung und –Lagerung - CCS), Wasserstoff u. a. Unabhängig von der Einschätzung über die Sinnhaftigkeit einzelner Projekte und Maßnahmen entfalten diese entweder keine oder nur eine geringe Klimaschutzwirkung bzw. die Technologie steht wenn überhaupt erst nach 2020 zur Verfügung (z. B. CCS). Damit ist die Relevanz dieser Themen für aktuelle Anforderungen an den Klimaschutz nicht geben. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Text hier aufgefüllt wurde um die Dürftigkeit der konkreten Maßnahmen bis 2020 zu überdecken.
Die obligatorische Forderung nach einer Laufzeitverlängerung für AKW
Zum Schluss darf im Papier der Landesregierung natürlich ein Absatz über die Atomkraft nicht fehlen, in dem die Verlängerung von AKW-Laufzeiten gefordert wird. Welchen Beitrag eine solche Maßnahme für den Klimaschutz in NRW erbringen soll, bleibt schleierhaft. Die Forderung nach mehr Atomforschung und den Beitritt Deutschland zum „Generation IV International Form“ sind weitere Gehversuche hin zu einer Renaissance der Atomkraft auch in NRW.