Bürgerinnen und Bürger können ab sofort ihren Widerspruch einlegen, wenn sie wollen, dass ihr Haus oder ihre Wohnung auf den von Google Street View geplanten Internet-Seiten unkenntlich gemacht werden soll. Wie diese Woche bekannt wurde, beginnt Google damit, sämtliche Straßenzüge deutscher Städte ins Netz zu stellen. Damit beginnt auch die Widerspruchsfrist, die von Google auf 4 Wochen festgesetzt wurde. Auch wenn diese kurze Frist sich möglicherweise verlängern lässt: Wer sein Haus oder seine Wohnung im Internet nicht originalgetreu wieder finden möchte, der hat jetzt die Gelegenheit, dem zu widersprechen. Dies ist entweder direkt bei Google Street View möglich oder im Rahmen des Sammelwiderspruches.
Auf einen Ratsantrag der beiden Ratsfraktionen GRÜNE und CDU hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, dass die Möglichkeit des Sammelwiderspruches in Aachen eingerichtet wird, damit alle BürgerInnen auf einfache Weise Widerspruch einlegen können, wenn sie dies wünschen. Die Stadt übernimmt damit die Sammlung und Weiterleitung dieser Widersprüche an Google Street View. Die Widerspruchslisten liegen im Rathaus, beim Bürgerservice und den Bezirksämtern aus. Dort kann man sich eintragen. Zudem können Sie das entsprechende Formular in der Geschäftsstelle der GRÜNEN Stadtratsfraktion erhalten. Erforderlich ist die neben der korrekten Anschrift eine Kennzeichnung des Gebäudes z.B. durch Angabe der Farbe oder eines markanten Merkmales sowie die persönliche Unterschrift. Nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter haben das Recht zum Widerspruch.
Es ist auch möglich, das Formular direkt herunterzuladen und an die Stadt Aachen zu senden.
Stadt Aachen
Presseamt
52058 Aachen
Fax: 0241-28121
Hier finden Sie den Ratsantrag "Sammelwidersprüche gegen Google Street View unterstützen" von CDU und GRÜNE