Schulfrieden – eine neue Schulform entsteht

Rot-Grün und die CDU in Nordrhein-Westfalen haben sich in der letzten Woche vor der Sommerpause auf einen zwölfjährigen Schulfrieden geeinigt. Wichtiges Kriterium der Vereinbarung ist die Gründung einer neuen Schulform - die Sekundarschule.

©Manfred Jahreis / pixelio.de
©Manfred Jahreis / pixelio.de

Rot-Grün und die CDU in Nordrhein-Westfalen haben sich in der letzten Woche vor der Sommerpause auf einen zwölfjährigen Schulfrieden geeinigt. Wichtiges Kriterium der Vereinbarung ist die Gründung einer neuen Schulform  - die Sekundarschule.

Hintergrund

Seit über 40 Jahren wird in Nordrhein-Westfalen über die Schulstruktur teils erbittert gerungen. Insbesondere in den letzten Jahren hat der demographische Wandel und der damit verbundene Schülerrückgang dazu geführt, dass das Schulangebot in der bisherigen ausdifferenzierten Form nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Gleichzeitig hat sich das Elternwahlverhalten deutlich geändert. Die Eltern wollen verstärkt Schulformen, die die Schullaufbahn für ihre Kinder möglichst lange offen halten. Besonders die Hauptschule wird immer weniger angewählt. Die Schulzeitverkürzung (G8) an den Gymnasien hat einen deutlichen Nachfrageschub für die Gesamtschulen ausgelöst, weil diese nach wie vor in neun Jahren zum Abitur führen.

Die Sekundarschule - längeres gemeinsames Lernen

Nach vielen schulpolitischen Auseinandersetzungen gelang es im Juli dieses Jahres dann nach einigen Anlaufschwierigkeiten, in konstruktiven und vertraulichen Gesprächen zwischen CDU, SPD und GRÜNEN auf Spitzenebene unter Einbeziehung der FachpolitikerInnen der Fraktionen den Weg zu einem Konsens auszuloten.

Herausgekommen ist eine klare Botschaft: Mit der Sekundarschule wird eine neue Schulform verankert, die mehr längeres gemeinsames Lernen, Offenhalten der Schullaufbahn, gymnasiale Standards und verbindlichen Anschluss an gymnasiale Oberstufen bietet. Gleichzeitig werden die Gründungsbedingungen für Gesamtschulen (also das integrative Angebot für eine Schule der Sekundarstufen I und II) verbessert und Anmeldehürden gesenkt. „Wenn das kein großer Wurf ist!“ (Sylvia Löhrmann)

Merkmale der Sekundarschule:

  • Als Schule der Sekundarstufe I umfasst sie die Jahrgänge 5 bis 10.
  • Sie ist mindestens dreizügig. Horizontale Teilstandortbildungen sind möglich.
  • Der – in der Regel 9-jährige – Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.
  • Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch gymnasiale Standards gesichert.
  • In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
  • Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
  • Die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot einer zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 8 sichert die Anschlussfähigkeit für das Abitur.
  • Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25.
  • Die Lehrkräfte unterrichten 25,5 Lehrerwochenstunden.
  • Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt, und zwar mit einem Zuschlag von 20 Prozent.
  • Bei vertikalen Lösungen kann der Teilstandort einer mindestens dreizügigen Stammschule zweizügig geführt werden, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikalen Lösungen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn das fachliche Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden.

Weitere Informationen:http://www.nrw.de/landesregierung/ministerpr-sidentin-staatskanzlei/schulkonsens.html

Weitere Infos auf der Seite der Landesregierung

Foto: ©Manfred Jahreis/pixelio.de

Zurück