CDU und GRÜNE aus Stadt und StädteRegion Aachen beraten Kompromisspapier.
Immer wieder hatte es mächtig gekracht im Gebälk der neu geschaffenen StädteRegion. Unterschiedliche Interpretationen des Aachen-Gesetzes hatten zu teils heftigem Streit über Kompetenzen und Zuständigkeiten geführt. Am Ende setzte sich die Erkenntnis durch, dass die zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit nur auf der Grundlage einer freiwilligen politischen Vereinbarung gelingen kann.
Nach sieben Gesprächsrunden zwischen Oberbürgermeister Marcel Philipp und Städteregionsrat Helmut Etschenberg und mehreren Abstimmungsgesprächen mit den Mehrheitsfraktionen stand das Ergebnis fest. Und das stellten sie gestern gemeinsam zunächst der Bürgermeisterkonferenz und anschließend den Fraktionen vor. CDU und GRÜNE aus Stadt und StädteRegion hatten eigens dazu eine gemeinsame Fraktionssitzung organisiert.
Die Vereinbarung gibt der Stadt Aachen dauerhaft die Verantwortung für das Rettungswesen, benennt die Felder zukünftig verstärkter Kooperation und Zusammenarbeit im Bereich Verwaltung und Energieversorgung und betont die gemeinsame Trägerschaft der Sparkasse. Auch die für die Bürger unverständlichen Doppelbesuche zur Hochzeits- oder Geburtstagsjubiläen sollen bald der Vergangenheit angehören. Zukünftig wird auf dem Gebiet der Stadt Aachen nur noch der Oberbürgermeister oder eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter diese Aufgabe wahrnehmen.
Der kritischste Punkt in den früheren Auseinandersetzungen war die Frage, wer entscheidet über neue freiwillige Leistungen und wer muss sie anschließend bezahlen? Kann die StädteRegion für die Stadt Aachen bindende Beschlüsse fassen oder entscheidet die kreisfreie Stadt Aachen alleine über die Wahrnehmung neuer Aufgaben? Das nun vorliegende Kompromisspapier macht deutlich, dass die Kreisfreiheit der Stadt nicht in Frage gestellt wird. Nach den Vorstellungen von Etschenberg und Philipp kann der Städteregionstag zukünftig aber durchaus auch für die Stadt Aachen neue Aufgaben und Leistungen beschließen. Das Finanzvolumen hierfür soll innerhalb eines Ressourcenrahmens bis zum Ende der Wahlperiode auf 1 Euro pro Einwohner begrenzt werden. In diesem Rahmen kann die StädteRegion frei agieren. Übersteigen die Kosten der Maßnahmen diese Grenze kann sich der Stadtrat gegen die Maßnahme aussprechen. Sie würde dann auf dem Gebiet der Stadt Aachen nicht umgesetzt.
Etschenberg und Philipp schlagen dazu vor, dass sich der Städteregionstag in einem selbstbindenden Beschluss bereit erklärt, die Stellungnahmen der Stadt und der Bürgermeisterkonferenz wie ein verbindliches Votum zu berücksichtigen. Mit dieser Regelung erhalten auch die alten Kreiskommunen deutlich mehr Gewicht. Auch sie können zukünftig neue freiwillige Leistungen ab einem bestimmten Finanzvolumen ablehnen.
Damit scheint der heftige Streit um Kompetenzen und Zuständigkeiten beigelegt. Philipp und Etschenberg betonen, dass es sich hier um einen Kompromiss handelt, der von beiden Seiten Entgegenkommen verlangt. Beiden ist aber auch die Erleichterung über die erreichte Verständigung deutlich anzumerken.