Das Verfassungsgericht Münster hat am 18. Februar die Vorverlegung des Kommunalwahltermins (wir berichteten: Schwarz-Gelbes Kommunalwahlgeschacher) für verfassungswidrig erklärt und damit einer gemeinsamen Klage der Landtagsfraktion von Grünen und SPD stattgegeben.
„Ich freue mich über das Urteil des Gerichts“, kommentiert die grüne Bürgermeisterin Hilde Scheidt die Entscheidung. „Die Richter haben den offensichtlichen Versuch der CDU/FDP Koalition in Düsseldorf gestoppt, das Wahlrecht für parteitaktische Manöver zu missbrauchen. Innenminister Wolf und seine FDP wollten von einer möglichst niedrigen Wahlbeteiligung bei der Europawahl profitieren. Diesen Plan hat das Gericht nun durchkreuzt. Das viereinhalbmonatige Nebeneinander von gewählten und abgewählten Räten hätte der kommunalen Demokratie geschadet und hätte die Legitimation der kommunalen Vertretungen untergraben. “
Innenminister Wolf hat damit zum vierten Mal ein Gesetz zu verantworten, das vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist.
Empört ist Hilde Scheidt darüber, dass die schamlosen parteipolitischen Tricksereien von schwarz-gelb nahtlos weitergehen. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde bekannt, dass die Kommunalwahl nach dem Willen der schwarz-gelben Landesregierung jetzt am 30. August stattfinden soll.
„Würden CDU und FDP ihrer bisherigen Argumentation folgen und wollten sie wirklich die Wahlbeteiligung stärken und die Kosten senken, hätten sie die Kommunalwahl auf den Termin der Bundestagswahl legen müssen. Jetzt sollen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen drei Mal in kurzer Zeit an die Wahlurne gehen. Das ist nicht vermittelbar. Ein zusätzlicher Wahltermin kostet die Stadt Aachen 250.000 Euro (in ganz NRW 42 Millionen Euro). Der Respekt vor den Wählerinnen und Wählern gebietet es, mit diesem parteipolitischen Taktieren aufzuhören. Dies schadet unserer Demokratie und der politischen Kultur unseres Landes.“