Zentrales Anmeldeverfahren für Kitas

Im nächsten Jahr wird endlich ein zentrales Anmeldeverfahren für alle Kita-Plätze in Aachen starten.

© Corinna Dumat / pixelio.de
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Wer als Eltern schon einmal einen Kitaplatz gesucht hat, der kennt das Verfahren. Man geht in die Kita seiner Wahl und meldet die Tochter oder den Sohn an. Ist die jeweilige Kindertagesstätte in einem Ballungsgebiet und gut besucht, wird das Kind dort auf eine Warteliste eingetragen. Da man als Eltern aber sicher gehen möchte, dass das Kind ab einem bestimmten Datum einen Platz bekommt, meldet man das Kind auch bei einer oder zwei weiteren Kitas an.

Hilde Scheidt, jugendpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion:

„Dieses  Anmeldeverhalten der Eltern ist völlig nachvollziehbar, es ist jedoch für die   städtische Jugendverwaltung organisatorisch eine Katastrophe. Es entsteht ein imaginärer Bedarf an Kita-Plätzen, der in die Planung eingeht aber so nicht vorhanden ist. Leider lassen einige Eltern nach Erhalt eines Platzes ihr Kind nicht von den Wartelisten der anderen Kitas streichen. Dies führt wiederum dazu, dass anderen Eltern Wartezeiten genannt werden, die nicht realistisch sind. Und so setzt sich das Mehrfachanmelden fort.“

Die Jugendverwaltung geht davon aus, dass diese Mehrfacherfassung der Wartenden ein Drittel der gesamten Anmeldungen im Stadtgebiet ausmacht. Aus diesem Grund wird im nächsten Jahr endlich ein zentrales Anmeldeverfahren für alle Kita-Plätze in Aachen starten. Bei der zentralen Anmeldung benennen die Eltern nun ihre Wunsch-Kita und bis zu zwei Alternativen. Diese Daten werden zentral gespeichert, auch der Platz wird zentral vergeben.

Hilde Scheidt: „Wir GRÜNE fordern dieses Anmeldeverfahren schon seit vielen Jahren und sind sehr froh, dass es im kommenden Jahr nun endlich startet. Es ist eine enorme Erleichterung für die Eltern und für die Verwaltung. Und die Politik erhält endlich einmal realistische Zahlen zur Nachfragesituation nach Kita-Plätzen in den einzelnen Stadtgebieten. Diese Transparenz ist wichtig für unsere Planungen, auch mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ein Kind unter drei Jahren.“

Beim so genannten "Krippengipfel" haben Bund und Länder im Jahr 2007 vereinbart, dass alle ein- und zweijährigen Kinder (auch jüngere Kinder in festgelegten Fällen) ab dem 01. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Bei  diesen Planungen ist man davon ausgegangen, dass für ein Drittel der Kinder unter drei Jahren solch ein U3-Betreuungsplatz tatsächlich nachgefragt wird und hat eine Betreuungsquote von 35 % in dieser Altersgruppe als Zielmarke für das  Kindergartenjahr 2013 / 2014  festgelegt. Heute weiß man allerdings, dass der tatsächliche Bedarf, insbesondere in den Innenstadtbereichen von Großstädten, höher sein kann.

Hilde Scheidt: „Die Richtmarke 35 % ist sicherlich ein guter Wegweiser. Wir wollen die noch fehlenden U 3-Plätze möglichst in den Stadtgebieten schaffen, wo die Nachfrage am größten ist. Das zentrale Anmeldeverfahren wird uns künftig gezielt Daten über die stadtbeteilbezogene Bedarfsituation liefern. Wir werden bei der Schaffung von neuen Plätzen möglicherweise auch unkonventionelle Wege gehen müssen. Insbesondere in den dichten Innenstadtgebieten haben wir nicht immer die Möglichkeit, eine bestehende Kita aufzustocken oder neue Kitas zu bauen. Hier müssen wir über kreative Lösungen nachdenken, etwa über die Nutzung von Schulräumen, die nicht mehr gebraucht werden.“

In einem Ratsantrag von CDU und GRÜNEN der in die nächste Ratssitzung eingeht, heißt es:

„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, zur Sicherung des Rechtsanspruchs konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Kindertagesstätten zeitnah vorzuschlagen. Hierzu soll die sozialraumbezogene Bedarfsanalyse und Ausbauplanung für Kindertageseinrichtungen U3 und Ü3 zum Kindergartenjahr 2012/13 zeitnah so konkretisiert werden, dass bereits für das nächste Kindergartenjahr 2012 in den Sozialräumen mit dem höchsten Bedarf ein zusätzliches Angebot geschaffen werden kann. Neben Maßnahmen zum Aus- und Umbau bestehender Einrichtungen, der Anmietung privater Flächen und der Umnutzung städtischer Gebäude ist auch die Planung von neuen Einrichtungen erforderlich.“

Der Ratsantrag: Kindertagesstättenausbau 2012-2014

Foto: © Corinna Dumat / pixelio.de

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