Baulandmobilisierungsverordnung

Das neue Instrument soll helfen dem Leerstand entgegen zu wirken und den Wohnungsbau in Aachen voran zu bringen

Ratsantrag 19 /2023

die Fraktionen von GRÜNEN und SPD beantragen, im Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird gebeten, die Baulandmobilisierungsverordnung NRW mit dem Handlungskonzept Wohnen abzugleichen und zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen des Konzepts hier aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage angepasst oder geschärft werden können und gegebenenfalls auch neue Maßnahmen zu ergänzen.

 

Begründung

Die Landesregierung hat die Ermächtigungsnorm aus § 201a Baugesetzbuch (neu eingeführt mit dem Baulandmobilisierungsgesetz) gezogen. Aachen fällt unter die RVO. Daraus folgt, dass die Gemeinden folgende städtebauliche Maßnahmen anwenden können:

  • Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder für im Zusammenhang bebaute Ortsteile
  • Befreiungen von Festsetzungen eines B-Plans auch unter Abweichung von den Grundzügen der Planung
  • Verhängung von gemeindlichen Baugeboten (Baupflicht) zur Wohnbebauung bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung

Dies gilt seit der Verkündung vom 06.01.23. Es erscheint aufgrund dieser Neuerungen geboten, eine Strategie zu entwickeln, welche die Möglichkeiten der neuen Gesetzeslage erschöpfend zugunsten neuer Baumaßnahmen in Aachen ausnutzt.

 

Julia Brinner
Fraktionssprecherin Grüne
Michael Servos
Fraktionsvorsitzender SPD
Sebastian Breuer
Wohnungspolitischer Sprecher Grüne
Renate Wallraff
Wohnungspolitische Sprecherin SPD

 

 

Zurück