Ratsantrag 19 /2023
die Fraktionen von GRÜNEN und SPD beantragen, im Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Baulandmobilisierungsverordnung NRW mit dem Handlungskonzept Wohnen abzugleichen und zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen des Konzepts hier aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage angepasst oder geschärft werden können und gegebenenfalls auch neue Maßnahmen zu ergänzen.
Begründung
Die Landesregierung hat die Ermächtigungsnorm aus § 201a Baugesetzbuch (neu eingeführt mit dem Baulandmobilisierungsgesetz) gezogen. Aachen fällt unter die RVO. Daraus folgt, dass die Gemeinden folgende städtebauliche Maßnahmen anwenden können:
- Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder für im Zusammenhang bebaute Ortsteile
- Befreiungen von Festsetzungen eines B-Plans auch unter Abweichung von den Grundzügen der Planung
- Verhängung von gemeindlichen Baugeboten (Baupflicht) zur Wohnbebauung bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung
Dies gilt seit der Verkündung vom 06.01.23. Es erscheint aufgrund dieser Neuerungen geboten, eine Strategie zu entwickeln, welche die Möglichkeiten der neuen Gesetzeslage erschöpfend zugunsten neuer Baumaßnahmen in Aachen ausnutzt.
Julia Brinner Fraktionssprecherin Grüne | Michael Servos Fraktionsvorsitzender SPD |
Sebastian Breuer Wohnungspolitischer Sprecher Grüne | Renate Wallraff Wohnungspolitische Sprecherin SPD |