Ratsantrag 20/2021
durch neue Gesetzgebung des Bundes wird ab 2025 die Möglichkeit geschaffen für baureife Grundstücke eine neue Grundsteuer C einzuführen.
Die Fraktionen von Grünen und SPD beantragen, im zuständigen Fachausschuss und gegebenenfalls im Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bereits jetzt alle Vorbereitungen zu treffen, um bei erster Gelegenheit eine Grundsteuer C einzuführen zu können.
Begründung:
Ziel dieser neuen Steuer ist es u.a., Grundstückseigentümer und Grundstückseigen-tümerinnen durch die neue Steuer davon abzuhalten, ihre baureifen Grundstücke brach – möglicherweise allein zu Spekulationszwecken – liegen zu lassen, sondern einer zügigen Bebauung zuzuführen.
Da dieses Thema nach allen bislang bekannten Veröffentlichungen nicht einfach zu bearbeiten sein wird – so ist ein „Liegenlassen“ eines Grundstücks im Außenbereich möglicherweise anders zu beurteilen, als ein solches Verhalten in der Innenstadt – soll die Verwaltung bereits jetzt beauftragt werden, sich des Sachverhalts anzunehmen und den zuständigen Gremien in angemessener Zeit vorzustellen.
Michael Servos Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion | Monika Wenzel Fraktionsvorsitzende Grünen-Fraktion |
Norbert Plum Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses SPD-Fraktion | Dr. Sebastian Breuer Wohnungspolitischer Sprecher Grünen-Fraktion |