Haushaltskonsolidierung

Für den Haushalt der Stadt Aachen sollen politische Leitlinien aufgestellt werden.

Ratsantrag 17 /2024

die Fraktionen von Grünen und SPD beantragen den Ratsantrag „Haushaltskonsolidierung“ im Rat anzunehmen und zur Beratung in den Finanzausschuss zu überweisen.

Wie fast alle Großstädte in NRW steht auch die Stadt Aachen vor einer herausfordernden Haushaltslage. Um die kommunale Gestaltungs- und Handlungsfähigkeit auch künftig zu erhalten, um insbesondere die wichtigen freiwilligen Leistungen aufrecht erhalten zu können, ist die Haushaltplanung für 2025 und die Folgejahre im Schulterschluss zwischen Verwaltung und Politik strukturell und nachhaltig zu konsolidieren. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, zur Einbringung der nächsten Haushaltsplanung gemeinsam mit der Politik ein Paket finanzpolitischer Leitlinien und konkreter Entlastungsbeiträge zur strukturellen Konsolidierung des Haushaltes aufzustellen. Der vorliegende Antrag soll diesen Prozess einleiten. Haushaltsstabilisierende Grundsätze sind u.a.:

1. Haushaltskonsolidierungsprinzip

Erste Aufgaben der Transformation der Stadt sind abgearbeitet und müssen zum Abschluss gebracht werden. Erst dadurch entstehen Kapazitäten für neue Projekte, denn der Verwaltungsaufwand kann nicht ungebremst fortschreiten. Somit besteht ein wesentlicher Aspekt der Haushaltskonsolidierung in einer systematische Aufgabenkritik. Zu dieser Aufgabenkritik gehört wesentlich eine Priorisierung der Aufgaben auf Basis begründeter und transparenter Kriterien.

2. Personalkonsolidierungskonzept

Um die stetig wachsenden Personalkosten zu begrenzen, sollte der jährliche Netto-Stellenaufwuchs perspektivisch auf ein Netto-Null-Niveau abgesenkt werden. Ausgenomen sind gesetzliche Aufgaben, Pflichtaufgaben und sich selbst refinanzierende Stellen. Aber auch diese sind auf Notwendigkeit und Effizienz zu überprüfen. Es ist eine erneute Beratung und Beschlussfassung über langfristig unbesetzten Stellen im Stellenplanprozess vorzusehen.

3. Standards (Aufgabenerledigung, Errichtung und Betrieb kommunaler Bauten und Infrastrukturen)

Die Verwaltung wird beauftragt, Kosteneinsparpotentiale aufzudecken, dazu auch Standards zu überprüfen und in dem Zusammenhang die Folgekosten von Investitionen über den gesamten Lebenszyklus zu betrachten. Die Ergebnisse sind dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen. Dabei ist zwischen gesetzlichen Vorgaben und Aachen-spezifischen Standards, die über das gesetzliche Maß hinausreichen, zu unterscheiden. Bei der städtischen Aufgabenerledigung sind generell Vorschläge zu entwickeln, wie durch eine Optimierung der Leistungserbringung Kosten reduziert werden können bzw. durch eine Fokussierung auf den wesentlichen Kern der Aufgabe eine effektivere Umsetzung möglich ist.

4. Konsumtive Ausgaben priorisieren, untergenutzte und redundante Ausgabenportale evaluieren und ggf. anpassen oder streichen

Die Verwaltung wird beauftragt, nicht ausgeschöpfte Budgets im Rahmen der Haushaltsaufstellung konsequent zu reduzieren. Dazu soll ein Controlling bezogen auf die Produkte eingeführt und regelmäßig durchgeführt werden.

Gleichzeitig sind Doppelstrukturen zu identifizieren, ähnliche Aufgaben möglichst in gemeinsamen Produkten zu bündeln und auf Synergiepotenziale zu untersuchen, es sollen konkrete Vorschläge entwickelt werden, diese zu heben. Ziel ist die Begrenzung bzw. Reduzierung der Budgets.

Überholte, nicht mehr effektive oder auch von anderen Stellen verfügbare Subventionen/Förderungen sind zu evaluieren und nach Abwägung von Kosten/Nutzen ggf. zu streichen. Dies gilt sowohl für direkte Förderungen als auch für den Verzicht auf Einnahmen. Darüber hinaus sollen möglichst viele Maßnahmen in den investiven Bereich des Haushalts verlagert werden.

5. Investitionen: Priorisieren und zielgerichteter steuern

Der Umsetzungsgrad von Investitionen liegt in der Regel deutlich unter den im Investitionsprogramm eingeplanten Mitteln. Um diese „Bugwelle“ abzubauen, wird die Verwaltung gebeten, Einsparziele bei den Haushaltsanmeldungen der Fachbereiche zu formulieren, die zu einer reduzierten Maßnahmenliste führen. Diese Liste ist der Politik vorzustellen.

Die Investitionen sind generell angepasst an die vorhandenen Umsetzungskapazitäten und nach begründeten und transparenten Kriterien zu priorisieren. Ziel ist es, die „Bugwelle“ aus Ermächtigungs­übertragungen abzubauen sowie die §13-Liste zu reduzieren, um das Maß der realistisch umsetzbaren Investitionsmaßnahmen bestmöglich im Haushalt abzubilden

Auf diese Weise soll eine erneute Beschlusskontrolle vor Ermächtigungsübertragungen für bereits beschlossene Investitionsmaßnahmen erfolgen. Zum Abbau der „Bugwelle“ kann so ggf. ein Moratorium erforderlich werden.

6. Potenziale der Verwaltungsmodernisierung

Die Potenziale der Digitalisierung, der Vernetzung und der Modernisierung der Arbeitsabläufe sollen aktiv genutzt werden, um weitere Effizienzgewinne in der Arbeit der Verwaltung zu heben, ohne dabei die Arbeitsbelastung pro VZÄ zu steigern. Um diese Kapazitäten zu realisieren, sollen verpflichtende Wirksamkeitsanalysen bei aufwendigen oder häufig zu erledigenden Prozessen fortgesetzt oder neu etabliert werden. Insbesondere an den Stellen, wo im kommunalen Benchmark Verbesserungen erkannt werden, ist zu prüfen, welche Best-Practice-Beispiele für Aachen nutzbar sind. Mit den städtischen Eigenbetrieben sind Zielvereinbarungen zur Kostenstabilisierung (reine Tarifanpassungen sind davon auszunehmen) zu treffen und den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.

Weitere Synergien in der Kooperation mit der Städteregion sind zu prüfen (u.a. Mitgliedschaften Metropolregion Rheinland, Zweckverband Region Aachen, etc.).

7. Einnahmenseite

Die Verwaltung soll einen Beschluss zur Absicherung der avisierten Planansätze der kommunalen Einnahmen vorbereiten. Es ist sicherzustellen, dass die Ertragsseite insbesondere bzgl. der Grundsteuer aber auch bei anderen relevanten kommunalen Einnahmen tatsächlich die erwarteten Größenordnungen erreicht.

Hierzu ist die Aufkommensneutralität nach der Grundsteuerreform durch eine entsprechende Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B ebenso vorzubereiten wie die Einführung der Grundsteuer C und etwaiger Kompensationsmaßnahmen, wie ZB die Einführung einer Gästekarte.

Die Verwaltung wird gebeten, den Prozess für ein langfristiges Stabilisierungskonzept mit eigenen Vorschlägen, dem notwendigen Zahlenmaterial und den entsprechenden Wirkungsabschätzungen zu begleiten und zu unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Julia Brinner
Fraktionssprecherin Grüne
Michael Servos
Fraktionsvorsitzender SPD
Carsten Schaadt
Fraktionssprecher Grüne
Boris Linden
stv.  Fraktionsvorsitzender SPD

 

 

 

 

 

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