Hoch her geht es derzeit in Sachen Lütticher Straße. Widersprüchlich und nicht immer faktentreu sind die Informationen, was beim geplanten Umbau des Abschnitts zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring nun eigentlich geschehen soll – und was nicht. Wir möchten zur Klarstellung beitragen und auch vermitteln, dass berechtigte Belange natürlich berücksichtigt werden können.
„Wir Aachener GRÜNE unterstützen den Radentscheid-konformen Planungsvorschlag der Verwaltung. Uns ist es wichtig, Konflikte im Straßenverkehr zu verhindern und allen eine sichere Mobilität zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere in Bereichen rund um Schulen, in denen eine Vielzahl der Schüler*innen mit dem Rad zur Schule kommen“, sagt Monika Wenzel, Ratsfrau der GRÜNEN und designierte neue Vorsitzende des Mobilitätsausschusses.
„Die aktuelle Situation an der Lütticher Straße ist nicht akzeptabel: Stadtauswärts etwa werden Radfahrende und Fußverkehr auf einem Weg zusammen geführt. Da sind Konflikte vorprogrammiert.“
Geplant ist an der Lütticher Straße deshalb eine Umverteilung des jetzigen Straßenraums: Hin zu geregeltem Parken, zu geschützten Radwegen und zu Gehwegen, die dem Fußverkehr eigenen Raum geben. „Das alles unter Erhalt der bestehenden Baumbilanz“, so Ratsherr Henning Nießen, Sprecher der GRÜNEN im Mobilitätsausschuss. Nach Meinung der beiden Verkehrsfachleute ist es Zeit, an dieser Stelle mit einigen Mythen aufzuräumen:
Parkplätze
Faktencheck: Es stimmt, dass in der Variante 2 einige Parkplätze wegfallen werden. Es sind jedoch keine 100, sondern maximal 79. Die jetzigen Parkplätze stadteinwärts sind zudem teilweise Folge eines „Wildwuchses“.
Zitat aus der Verwaltungsvorlage: „Stadteinwärts wird hauptsächlich senkrecht und häufig ungeordnet auf unbefestigten Flächen unterhalb der Bäume geparkt.“ Hier sorgt eine Neuregelung auch für mehr Sicherheit beim Ein- und Ausparken.
Die Umverteilung von Straßenraum und damit auch die schrittweise Reduzierung von Parkraum auf Flächen, die der Kommune gehören, ist Teil einer überfälligen Mobilitätswende in Aachen. Dieser Umstieg wird nicht von heute auf morgen funktionieren. Deshalb soll es an der Lütticher Straße als entschärfende Maßnahme eine Bewohner*innenparkzone geben. „Die Parkzone soll bisher nur bis Klemensstraße gehen. Wir GRÜNE fordern die Ausweitung bis zur Hohenstaufenallee. Das kann entlasten“, so Nießen.
Ebenfalls sinnvoll ist die Einrichtung von Liefer- und Ladezonen sowie Kurzzeitparkplätzen, etwa auf Höhe der Bäckerei Mannebach. Dort hat man nach eigenen Angaben Kundschaft, die gewohnheitsgemäß im Vorbeifahren mit dem Auto zum Einkauf hält. „Eine Umgewöhnung an ein geregeltes Kurz-Parken in einer eigenen Zone kann man den Menschen zutrauen“, so Wenzel.
„Die anliegenden Geschäftsleute sollten auch nicht vergessen: Ermöglicht man besseren und sicheren Radverkehr, so trauen sich mehr Menschen auf das Fahrrad. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass der Handel nicht leidet, wenn man Radverkehr stärkt. Sondern im Gegenteil: Vielfach kann neue Kundschaft dazu gewonnen werden. Auch Radfahrende schätzen frische Brötchen!“
Bäume
Faktencheck: Nicht die Räder, sondern die auf dem Grünstreifen parkenden Autos sind schuld an erkrankten Bäumen: „Die eingeschränkte Vitalität [der erkrankten Bäume, eigene Anmerkung] resultiert überwiegend aus den baumfeindlichen Bodenstandraumbedingungen durch im durchlaufenden Grünstreifen parkende Fahrzeuge.“ So die Expertise aus dem Umweltamt.
Es sind also die Autos, die hier für Erkrankungen sorgen, nicht die Idee, Verkehrswege für alle Beteiligten sicherer zu machen.
„Wir begrüßen, dass die Verwaltung den Alleencharakter der Lütticher Straße in ihrer Variante 2 beibehält, die in ihrer Lebenserwartung leider eingeschränkten Bäume ersetzt und die erhaltensfähigen Bäume mit besserem Schutz versehen werden“, so Nießen. „Die Verwaltung verspricht, für eine ausgeglichene Baumbilanz zu sorgen. Dass dieses Versprechen gehalten wird, steht bei uns ganz oben auf der Prioritätenliste und dafür setzen wir uns ein.“
Anliegerkosten
Faktencheck: Ja. Bei Straßenumbauten wie hier werden immer Kosten für die Anlieger fällig, sprich eine „Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)“ besteht (Vorlage der Verwaltung). „Hier wird Straßenraum erneuert und verbessert“, erklärt Wenzel. „Die Kosten entstehen in jedem Fall für die Anlieger, vollkommen unabhängig von der geplanten Aufteilung des Straßenraums. Höhere Kosten durch den Radentscheid-gerechten Umbau sind nicht zu erwarten.“