Ratsantrag 02/2024
die Fraktionen von GRÜNEN und SPD beantragen, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, flankierend zur Neuaufstellung des Landschaftsplans in den nachfolgend aufgelisteten Naturräumen freiwillige Natur- und Artenschutzmaßnahmen in Kooperation mit Landwirt*innen in die Wege zu leiten. Bei den Maßnahmen kann es sich bspw. um Vertragsnaturschutz, Flächenkäufe durch die Stadt oder Flächentausch handeln. Die Naturschutzmaßnahmen sollen dabei wenn möglich so umgesetzt werden, dass die ökologische Aufwertung über den typischen Zeitrahmen des Vertragsnaturschutzes hinaus gesichert wird. Die benötigten Mittel sollen im Haushaltsplan bereitgestellt werden.
Die folgenden Räume sollen dabei besonders berücksichtigt werden:
- Die Grünlandflächen im Norden Aachen-Horbachs, welche an die nördlichen Flächen des NSGs Krombach- und Amstelbachtal angrenzen, um einen Gülleeintrag in den Bachlauf vermeiden
- Ein Flächen-Korridor zwischen dem LB Steinbruch Niederforstbach und dem NSG Rollefbachtal, um LB und NSG im Sinne eines Biotopverbundes miteinander zu verbinden
- Die Grünflächen, welche an den Orsbacher Wald angrenzen, um einen Gülleeintrag in den Girlachsgraben und den Orsbacher Wald zu verhindern
- Die Grünlandflächen, welche im Nordwesten an das NSG Schneeberg angrenzen, um die Flächen naturschutzfachlich zu entwickeln und durch eine Einschränkung der Düngung eine Pufferzone zum Schutz des NSG Schneeberg zu bilden
- Ein Flächen-Verbundkorridor zwischen dem NSG Wilkensberg und dem NSG Schneeberg, um die wertvolle Kalkmagervegetation zu erhalten und zu entwickeln
- Die Grünlandflächen im oberen Indetal, um eine Reduktion der Düngung und eine naturschutzfachliche Entwicklung der Feucht- und Magerwiesen zu erwirken
Begründung
Mit der Neuaufstellung des Landschaftsplans werden durch die großflächige Neuausweisung von Naturschutzgebieten und die Etablierung von Pflege- und Entwicklungsplänen viele Grünland-, Wald- und Ackerflächen geschützt, ökologisch aufgewertet und entwickelt. Auf zahlreichen NSG-Flächen wird eine Düngung zukünftig nur noch eingeschränkt möglich sein, wodurch die Flächen eine ökologische Aufwertung erfahren werden.
Es gibt jedoch auch Grünlandflächen innerhalb der neuen NSGs sowie (als Pufferzonen geeignete) angrenzenden Flächen, auf denen eine Düngung nach wie vor möglich ist, obwohl die Flächen naturschutzfachlich ein hohes Entwicklungspotential besitzen. Die oben aufgeführten Flächen stellen dabei jene Flächen dar, auf denen zusätzlich zu den im Landschaftsplan gesicherten Naturräumen eine ökologische Aufwertung und Entwicklung besonders wichtig ist.
Da es sich in vielen Fällen um hofnahe Flächen handelt, welche für die Landwirt*innen im Betrieb von großer Bedeutung sind, wird an vielen Stellen im Rahmen des Landschaftsplans von verpflichtenden Regelungen abgesehen. Dieser kooperative Ansatz des Landschaftsplans ist richtig, denn ein Erhalt der Kulturlandschaft und eine Umsetzung von Natur- und Artenschutz ist am besten mit der Landwirtschaft möglich. Um dennoch die im Landschaftsplan fixierten Naturschutzziele auch in diesen Naturräumen zu erreichen, soll die Stadtverwaltung aktiv werden und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Vertragsnaturschutz, Flächenkauf, Flächentausch) auf freiwilliger Basis Vereinbarungen mit den Landwirt*innen treffen, um die Flächen naturschutzfachlich zu entwickeln.
Julia Brinner Fraktionssprecherin Grüne | Michael Servos Fraktionsvorsitzender SPD |
Dr. Heike Wolf Umweltpolitische Sprecherin SPD |