Anfang Mai 2024 hat unsere Landesregierung erklärt, dass die Bezahlkarte für Geflüchtete in NRW möglichst verbindlich und flächendeckend eingeführt werden soll. Beschlossen ist die Einführung jedoch noch nicht.
Wie viele andere Kommunen in NRW sind wir in Aachen gegen eine Bezahlkarte für Geflüchtete. Warum?
„Die ganze Diskussion um die Bezahlkarte geht völlig an der Situation in Aachen vorbei und diskriminiert Geflüchtete grundlos“, betont Franca Braun, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion.
Angeblich soll die Karte dazu dienen, die Auszahlung von Bargeld an Geflüchtete zu beenden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. In Aachen findet jedoch überhaupt keine Bargeldauszahlung statt. Die Geflüchteten haben ein Konto und bekommen ihr Geld darauf überwiesen.
Außerdem wünschen sich viele, die eine Bezahlkarte fordern, dass Geflüchtete
- nicht mehr über Bargeld verfügen
- kein Geld mehr in die Heimat schicken können
- nur noch in einem engen Radius rund um den Wohnort einkaufen können &
- keine Überweisungen oder Online-Einkäufe mehr machen können sollen.
Das lehnen wir entschieden ab! Es ist diskriminierend & bevormundend, es würde geflüchteten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben, kostengünstiges Einkaufen z.B. auf Flohmärkten oder im grenznahen Ausland erschweren und nähme ihnen die Autonomie über ihre Finanzen selbst zu entscheiden.
Gemeinsam mit den Fraktionen der SPD und der Linken haben wir uns daher am 9. Oktober 2024 im Rat deutlich gegen die Einführung einer Bezahlkarte in Aachen positioniert. Wir fordern:
- keine Einführung der Bezahlkarte in Aachen, falls die Landesgesetzgebung das ermöglicht
- eine möglichst diskriminierungsfreie Umsetzung der Karte auf Landesebene, falls sie flächendeckend eingeführt wird
- dass Aachen alle gegebenen Spielräume auf kommunaler Ebene ausnutzen soll, um Geflüchtete durch die Karte nicht zu benachteiligen.
Hier der Beschluss im Wortlaut:
Die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete bringt aus Sicht des Rates der Stadt Aachen keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis der Stadt Aachen, jedoch viele Nachteile für die Nutzer*innen. Daher spricht sich der Rat der Stadt Aachen nachdrücklich dafür aus, die Einführung einer Bezahlkarte in Aachen abzulehnen, falls die entsprechende Landesgesetzgebung das zulässt. Die Verwaltung wird gebeten, dies gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren. Sofern die Bezahlkarte für die Kommunen verpflichtend eingeführt werden sollte, fordert der Rat der Stadt Aachen die Landesregierung dringend auf, in allen weiteren Beratungen über die Bezahlkarte die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen:
- Die Bezahlkarte soll ausschließlich an Menschen mit Sozialleistungsanspruch ausgegeben werden, die über kein Bankkonto verfügen. Bei allen anderen Geflüchteten soll es bei der bisherigen Überweisung der Geldleistungen auf das Konto bleiben.
- Die Bezahlkarte soll das Format von Visacard/Mastercard haben, um eine Stigmatisierung zu verhindern und muss in allen Geschäften nutzbar sein.
- Überweisungen mindestens im Inland müssen möglich bleiben.
- Es soll keine Begrenzung für Bargeldabhebungen geben.
- Es sollen mehrere Bezahlkarten für eine Bedarfsgemeinschaft ausgegeben werden.
- Die Nutzung der Bezahlkarte soll nicht auf bestimmte Regionen oder Branchen beschränkt sein, da Geflüchtete eine lebenswichtige Flexibilität beim Konsum benötigen.
- Die Bezahlkarte soll dem Prinzip des Guthabenkontos folgen, um Verschuldung zu verhindern.
- Die Kommunen sollen keine Kosten tragen.
Sollte die Bezahlkarte verpflichtend, aber mit einem inhaltlichen Gestaltungsspielraum für Kommunen eingeführt werden, wird die Verwaltung beauftragt, die o. g. Punkte nach Möglichkeit für Aachen umzusetzen.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie, beschließt der Rat der Stadt Aachen wie folgt:
Die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete bringt aus Sicht des Rates der Stadt Aachen keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis der Stadt Aachen, jedoch viele Nachteile für die Nutzer*innen. Daher spricht sich der Rat der Stadt Aachen nachdrücklich dafür aus, die Einführung einer Bezahlkarte in Aachen abzulehnen, falls die entsprechende Landesgesetzgebung das zulässt. Die Verwaltung wird gebeten, dies gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren. Sofern die Bezahlkarte für die Kommunen verpflichtend eingeführt werden sollte, fordert der Rat der Stadt Aachen die Landesregierung dringend auf, in allen weiteren Beratungen über die Bezahlkarte die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen:
- Die Bezahlkarte soll ausschließlich an Menschen mit Sozialleistungsanspruch ausgegeben werden, die über kein Bankkonto verfügen. Bei allen anderen Geflüchteten soll es bei der bisherigen Überweisung der Geldleistungen auf das Konto bleiben.
- Die Bezahlkarte soll das Format von Visacard/Mastercard haben, um eine Stigmatisierung zu verhindern und muss in allen Geschäften nutzbar sein.
- Überweisungen mindestens im Inland müssen möglich bleiben.
- Es soll keine Begrenzung für Bargeldabhebungen geben.
- Es sollen mehrere Bezahlkarten für eine Bedarfsgemeinschaft ausgegeben werden.
- Die Nutzung der Bezahlkarte soll nicht auf bestimmte Regionen oder Branchen beschränkt sein, da Geflüchtete eine lebenswichtige Flexibilität beim Konsum benötigen.
- Die Bezahlkarte soll dem Prinzip des Guthabenkontos folgen, um Verschuldung zu verhindern.
- Die Kommunen sollen keine Kosten tragen.
Sollte die Bezahlkarte verpflichtend, aber mit einem inhaltlichen Gestaltungsspielraum für Kommunen eingeführt werden, wird die Verwaltung beauftragt, die o. g. Punkte nach Möglichkeit für Aachen umzusetzen.