Stellplatzsatzung: Evaluierung und Fortschreibung – aus der Anwendung lernen

Gute alternative Mobilitätskonzepte sollen eine Reduzierung vorgeschriebener PKW-Stellplätze bei Bauprojekten ermöglichen

Ratsantrag 25 /2021

 

 

die Fraktion der GRÜNEN beantragt, im Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Stellplatzsatzung im Zuge der anstehenden Evaluierung dahingehend fortzuschreiben, dass vorhabenbezogene alternative Mobilitätskonzepte ermöglicht werden.

Im Zuge dieser Mobilitätskonzepte soll eine Stellplatzreduzierung über die bisher bestehenden Minderungsfaktoren hinaus ermöglicht werden, wenn das Mobilitätskonzept nachvollziehbar die Nutzung von Mobilitätsarten alternativ zum MIV fördert.

Auch beauftragt der Rat die Verwaltung, aus ihren Erkenntnissen der Anwendung der Stellplatzsatzung deutlich zu machen, inwiefern die stärkere und verbindliche Einbindung von Mobilitätsanbieter*innen wie z.B. ÖPNV-Betrieben und Anbieter*innen von Sharing-Angeboten bei der Bauleitplanung zu einer Mobilitätswende hin zu weniger MIV beitragen kann.

Die Qualität und Quantität von Fahrrad-, E-Bike- und Lastenradabstellplätzen sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur ist vor dem Hintergrund der gestiegenen und weiter zunehmenden Bedeutung dieser Verkehrsmittel neu zu bewerten.

Für Fachhochschulen, Universitäten und ähnliche Bildungseinrichtungen soll eine nach tatsächlichem Mobilitätsverhalten der beteiligten Personengruppen differenziertere Bedarfsermittlung möglich sein, und ein nachvollziehbares, alternatives Mobilitätskonzept entwickelt werden können.

Bei Umnutzungen und Sanierungen im Bestand soll die Verwaltung vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrung in der Anwendung der Aachener Stellplatzsatzung aufzeigen, inwieweit hier Anpassungen erkennbar nötig geworden sind, um solche Projekte auf dieser Ebene zu unterstützen und den oftmals im Bestand nur begrenzten Möglichkeiten Rechnung zu tragen.

 

Begründung

In der bisherigen Anwendung der Aachener Stellplatzsatzung hat sich gezeigt, dass es ambitionierten Vorhaben und Projekten schwer möglich ist, durch nachvollziehbare, fundierte, innovative Mobilitätskonzepte den Stellplatzbedarf für PKW über die bestehenden Minderungsfaktoren hinaus angemessen zu reduzieren.

Die Zielsetzung, den MIV zu reduzieren und alternative Mobilitätsarten in ihrer Entwicklung zu unterstützen, muss durch eine Flexibilisierung der Stellplatzsatzung unterstützt werden.

Konzepte für PKW-verkehrsreduzierende Vorhaben, wie sie in anderen Städten bereits erfolgreich praktiziert werden, sehen ein vorhabenbezogenes Mobilitätskonzept vor, in dem PKW-stellplatzmindernde Faktoren z.B. sind:
 

  • Mobilitätsangebot im Sharing-Prinzip (kein Dienstleisterangebot)
  • Angebot für Lastenräder und Pedelec-Anhänger mit Wartung, Pflege und  Kommunikationsstruktur
  • Stellplätze im Gemeinschaftseigentum
  • Gemeinschaftslösungen für Lieferungen
  • Übertragbare ÖPNV-Abo-Lösung

Eine projektbezogene Betrachtung von Nutzer*innenverhalten führt zu bedarfsgerechteren Stellplatzberechnungen. Im Hochschulbereich z.B. kann über die differenzierte Bewertung des Mobilitätsverhaltens von Lehrenden, Verwaltung, sonstigem Personal und Studierendenschaft ein genaueres Bild des Modal-Split in Relation zu den Größen der einzelnen Personengruppen erstellt werden.

Mit der Einführung der kommunalen Stellplatzsatzung wurde eine fortlaufende Evaluierung vereinbart, um Erkenntnisse aus der bisherigen Anwendung im Sinne eines positiven Qualitätsmanagements einfließen zu lassen.

Die Fortschreibung der Satzung soll auch das Nachschärfen mobilitätspolitischer Ziele ermöglichen.

 

 

 

Moni Wenzel
Fraktionssprecherin Grüne
 
Johannes Hucke
Planungspolitischer Sprecher Grüne
 


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